Präsidium

Der Landtag wählt aus seiner Mitte ein Präsidium, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und den Schriftführerinnen und Schriftführern (Art. 20 Abs. 1 Bayerische Verfassung und § 7 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag).

Das Präsidium besteht aus der Landtagspräsidentin, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und aus sieben Schriftführerinnen oder Schriftführern, wobei ab der Vierten Vizepräsidentin oder dem Vierten Vizepräsidenten jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der sieben Schriftführerinnen oder Schriftführer übernommen wird. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vorzuschlagen mehr

Die Schriftführer sind Abgeordnete, keine Stenografen. Sie assistieren der jeweiligen Sitzungsleitung in der Vollversammlung. Das Präsidium ist Beratungs- und Beschlussorgan in Verwaltungsangelegenheiten des Landtags. Es bereitet den Haushaltsplan des Landtags vor, beschließt über Baumaßnahmen und die Raumverteilung im Landtagsgebäude und befasst sich mit Personalangelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamts.

Die Präsidentin führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Die Präsidentin leitet die Sitzungen der Vollversammlung des Landtags und übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamts und des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus.

Die Vizepräsidenten unterstützen die Präsidentin in ihrer Amtsführung und vertreten sie, wenn dies mit ihr vereinbart ist bzw. wenn sie verhindert ist.

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Präsidium in früheren Wahlperioden

Politik im Bayerischen Landtag

Das politische Leben im Landtag wird von den Fraktionen gestaltet. Politische Fragen richten Sie bitte direkt an die

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