1980 mittlere Reife, 1981-1984 Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten, 1985-1998 Polizeiinspektion Schweinfurt im Wach- und Streifendienst, 1998-2000 Studium Beamtenfachhochschule zum Dipl.-Verwaltungswirt, 2001-2009 Kriminalpolizei Schweinfurt, Kommissariat Betäubungsmittelkriminalität, seit 2010 Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck, Leiter Fahndungs- und Kontrollgruppe, seit 1990 Mitglied des Stadtrats Schweinfurt, seit 2015 AfD-Mitglied, seit 2018 AfD-Bezirksvorsitzender Unterfranken, Mitglied Deutsche Polizeigewerkschaft, International Police Association.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Polizeibeamter, Freistaat Bayern
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Stadtrat (ehrenamtlich), Stadt Schweinfurt
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.