Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
Helmholtzstr. 2
80636 München
+49 89 35096 4600
praevention-muenchen@bgw-online.de
https://www.bgw-online.de/
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die in Berufen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales arbeiten. Sie ist als Unfallversicherung verlässliche Partnerin beim Arbeitsschutz. Wir helfen, die Arbeit menschengerecht zu gestalten, Unfälle zu verhindern, Berufskrankheiten vorzubeugen. Im Schadensfall gewährleisten wir optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung. Wir unternehmen alles, um Verletzte oder Erkrankte wieder ins Berufs- und Sozialleben zu integrieren – neben Reha auch berufliche Maßnahmen wie Umschulung, Aus- und Fortbildung sowie soziale Maßnahmen wie Wohnungshilfe.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Dietmar Erdmeier (alternierender Vorsitzender)
Erik Bodendieck
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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