Erste Lesung im Landtag zum Teilhabegesetz II

Mittwoch, 25.09.2019
– Von Jürgen Umlauft –

Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) hat den zweiten Teil des bayerischen Teilhabegesetzes für behinderte Menschen in den Landtag eingebracht. „Wir stärken damit die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung“, erklärte Schreyer. Sie sprach von einem Paradigmenwechsel, weil bei der Zuweisung von Leistungen künftig die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen im Mittelpunkt stünden. Die alleinige Zuständigkeit der Bezirke als Träger der so genannten „Eingliederungshilfe“ für Behinderte bleibe erhalten.

Als bedeutenden Schritt wertete Schreyer die gestiegene Bedeutung der „Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe", in der Vertreter von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige zusammengefasst seien. Diese arbeite künftig als Dachverband an den Rahmenverträgen zwischen den Trägern der Sozialhilfe und den Leistungserbringern mit. Neu sei zudem die Kooperationspflicht der Träger der Eingliederungshilfe mit den kommunalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Leistungen sowie eine auch anlasslose Qualitätsprüfung von Wohnheimen oder Werkstätten für Behinderte.

Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßte die Fortschritte im Gesetz. Um die gestärkte Mitbestimmung der Behinderten auch wirksam werden zu lassen, müsse der Freistaat diesen aber auch alle nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Neben der Mitbestimmung müsse auch die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Behinderte in allen Landesteilen gewährleistet sein, betonte Celina. Bei der Gewährung von Leistungen gebe es noch zu große Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken. Hier brauche es einheitliche Vorgaben seitens des Freistaats.

Als „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, bewertete Ulrich Singer (AfD) die Vorlage Schreyers. Die von der Ministerin gelobte Individualisierung durch die Trennung der personenbezogenen Fachleistung und der Zuschüsse zur Existenzsicherung sorge für zusätzliche Bürokratie. Viele Leistungsempfänger seien mit dem bisherige System zufrieden und stünden der Umstellung skeptisch gegenüber. „Das Gesetz ist kein großer Wurf, sondern schafft ein Bürokratiemonster, das den Menschen mit Behinderung nicht dient“, sagte Singer.

Dem widersprach Ruth Waldmann (SPD). Die individuelle Bedarfsermittlung sei ein Fortschritt und kein Bürokratiemonster. Damit und mit der institutionalisierten Beteiligung der Betroffenen seien „echte Meilensteine“ im Gesetz verankert worden. Dagegen hielt Julika Sandt (FDP) die Vorlage für zu kurz gesprungen. Das Gesetz regele nur das Notwendigste, die Betroffenen hätten mehr verdient, urteilte Sandt. Als Beispiel nannte sie die aus ihrer Sicht weiterhin unbefriedigende Regelung für den Übergang aus Behindertenwerkstätten in den regulären Arbeitsmarkt. Für viele Betroffene sei dieser Schritt noch immer zu riskant und zu wenig attraktiv.

Lob kam von Andreas Jäckel (CSU). Das Gesetz schaffe die „richtigen Rahmenbedingungen für gelungene Inklusion“, sagte er. Es nehme die Forderung der Betroffenen auf, dass nicht ohne sie über sie entschieden werde. Johann Häusler (FREIE WÄHLER) betonte, die Vorlage setze weitere Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention um. Der Freistaat dokumentiere damit seine Wertschätzung für Behinderte und chronisch Kranke.


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