Landtag diskutiert in Erster Lesung Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz

23.10.2019
– Jürgen Umlauft –

Mit einem Informationsfreiheitsgesetz will die FDP die Auskunftsrechte von Bürgern gegenüber stärken. „Wir beantragen ein bayerisches Glasnost“, erklärte FDP-Fraktionschef Martin Hagen bei der Ersten Lesung. Jeder Bürger müsse sich über staatliches Handeln informieren dürfen. Dies sorge für Transparenz, verhindere Mauscheleien und Korruption und trage dazu bei, Missstände aufzudecken, sagte Hagen. Neben Sachsen und Niedersachsen sei Bayern das einzige Bundesland ohne entsprechende Regelungen. Besonders kritisierte Hagen, dass die Auskunftsrechte der Bürger im Freistaat durch den verbindlichen Nachweis eines berechtigten Interesses an den jeweiligen Informationen beschränkt seien. Die Vorgabe stelle eine unnötige Hürde dar.


Gegen die Ausweitung der Informationsrechte sprach sich Petra Guttenberger (CSU) aus. Transparenz sei wichtig, dürfe aber nicht über den Schutz personenbezogener Daten und von Geschäftsgeheimnissen gestellt werden. Für den passenden Interessenausgleich sorge seit 2015 das novellierte bayerische Datenschutzgesetz. In diesem sei auch geregelt, dass Bürger ein berechtigtes Interesse für ihr Auskunftsbegehren nachweisen müssten. Liege dieses vor, bestehe ein allgemeines Informationsrecht in Form von Akteneinsicht oder der Übersendung von Kopien. So oder ähnlich sei es auch in anderen Ländern geregelt. „Ein völlig voraussetzungsfreier Auskunftsanspruch ist in keinem dieser Gesetze gegeben“, betonte Guttenberger.

Grüne und SPD kündigten ihre Unterstützung an, forderten aber noch über den FDP-Vorstoß hinausgehende Auskunftsrede für die Bürger. Nach Ansicht von Katharina Schulze (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) sollten Behörden dazu verpflichtet werden, Daten und Akten „pro-aktiv“ öffentlich zu machen, soweit keine personenbezogenen Inhalte dagegensprächen. „Öffentliche Daten gehören öffentlich gemacht, private Daten bleiben privat“, gab Schulze als Devise aus. Die „antiquierten Regelungen" in Bayern seien für das Land "peinlich“. SPD-Fraktionschef Horst Arnold ergänzte, in einem modernen Staat begegneten sich Verwaltung und Bürger auf Augenhöhe. Der „Bürger als Bittsteller“ passe nicht in dieses Szenario.

Für die AfD erinnerte Christoph Maier an die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Dazu gehöre auch das Informationsrecht der Bürger. Allerdings müsse dabei der Datenschutz gewährleistet sein, um den politischen Missbrauch der Informationen zu vermeiden. Hier sei der FDP-Entwurf „lückenhaft“. Auch die FREIEN WÄHLER sprachen sich für größere Informationsfreiheit aus, wollen den FDP-Entwurf aber aus Rücksicht auf den Koalitionspartner CSU und wegen diverser Mängel ablehnen. „Transparenz ist eines unserer Herzensanliegen“, sagte der FW-Abgeordnete Alexander Hold. Man werde deshalb auch innerhalb der Koalition weiter dafür kämpfen.


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Redebeiträge

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