Landtag nimmt Artenschutz-Volksbegehren an

Mittwoch, 17. Juli 2019
– Von Jürgen Umlauft –

Der Landtag hat mit großer Mehrheit das Artenschutzvolksbegehren „Rettet die Bienen“ sowie das von CSU und FREIEN WÄHLERN ergänzend eingebrachte „Versöhnungsgesetz“ verabschiedet. Die rund 100 neuen Regelungen für einen verbesserten Natur- und Artenschutz in Bayern treten am 1. August in Kraft. Demnach müssen in Bayern künftig unter anderem Biotope besser vernetzt werden. Zudem muss entlang von Gewässern ein mindestens fünf Meter breiter Grünstreifen von landwirtschaftlicher Nutzung frei bleiben. Entlang von Straßen und Äckern sollen Blühstreifen entstehen, der Einsatz von Pestiziden soll eingeschränkt, der Öko-Landbau deutlich ausgeweitet und die „Lichtverschmutzung“ während der Nacht eingedämmt werden. Für zusätzliche Aufgaben und Belastungen erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen in Höhe von 70 Millionen Euro im Jahr.

In namentlicher Abstimmung votierten 167 Abgeordnete für die Annahme des Volksbegehrens. Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD stellten sich geschlossen hinter den Entwurf, aus der CSU gab es zwei Enthaltungen, seitens der FDP eine. Auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten Raimund Swoboda und Markus Plenk enthielten sich. 18 Parlamentarier der AfD sowie sechs der Freien Wähler und einer der FDP lehnten die Übernahme ab. Beim „Versöhnungsgesetz“ verweigerten SPD und AfD ihre Zustimmung. Die AfD kündigte gegen das Gesetzgebungsverfahren eine Verfassungsklage an, da die bayerische Verfassung im Umgang mit Volksbegehren ausdrücklich nicht vorsehe, dem Landtag in Absprache mit den Initiatoren einen Kompromiss in Gesetzesform vorzulegen, führte Christoph Maier (AfD) aus. Genau das geschehe aber mit dem „Versöhnungsgesetz“.

In der vorangegangenen Debatte warb Eric Beißwenger (CSU) für die Annahme der Gesetzesvorlagen. Es sei der Wunsch der Bürger, dass der Natur- und Artenschutz einen höheren Stellenwert bekomme, las er aus den 1,75 Millionen Unterschriften für das Volksbegehren. Mit dem „Versöhnungsgesetz“ gelinge es, für die Landwirte unbillige Härten zu beseitigen. „Vor uns liegt ein Gesellschaftsvertrag des Miteinanders, der Ökologie und Landwirtschaft versöhnt“, sagte Beißwenger. CSU-Agrarsprecher Martin Schöffel betonte, die Landwirte dürften „nicht an den Pranger gestellt“ werden. Dank des staatlich geförderten Vertragsnaturschutzes würden sie schon seit Jahrzehnten auf weiten Flächen für eine ökologische Bewirtschaftung sorgen. „Der bayerische Weg des kooperativen Naturschutzes wird heute um einen weiteren Meilenstein erweitert“, erklärte Schöffel.

„Ein großer Tag für den Arten- und Naturschutz in Bayern“

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann nannte die Annahme des Volksbegehrens einen „großen Tag für den Arten- und Naturschutz in Bayern“. Dies sei der Weitsicht der Bürger zu verdanken, die ihrem Wunsch nach weitreichenden Taten im Volksbegehren Nachdruck verliehen hätten. Die nun beschlossenen Maßnahmen würden „nicht zum Spaß“ umgesetzt, sondern zur Bekämpfung des dramatischen Artenschwundes im Freistaat. „Ein 'Weiter so!' auf den Fluren unseres Landes darf es nicht mehr geben“, mahnte Hartmann. Ausdrücklich lobte er das konstruktive Vorgehen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Die Ablehnung der AfD begründete deren Abgeordneter Ingo Hahn mit der Vielzahl an Ge- und Verboten, mit denen die Landwirte „schikaniert“ würden. Die Gesetze schränkten deren Handlungsspielraum als freie Unternehmer auf ihrem eigenen Grund und Boden ein. SPD-Fraktionschef Horst Arnold bekräftigte das Ja seiner Partei zum Volksbegehren genauso wie das Nein zum „Versöhnungsgesetz“. „Dieses verwässert, verwirrt und verschleiert den ursprünglichen Willen des Volksbegehrens“, sagte Arnold. Die Wirksamkeit werde damit eingeschränkt. Christoph Skutella (FDP) begrüßte das Gesetzespaket als „richtigen, wichtigen und längst fälligen Schritt“. Er bemängelte jedoch, dass die Vorlagen ohne ausreichende Beratungszeit „durch den Landtag gepeitscht“ worden seien. Das Ergebnis sei daher „nicht die erstbeste Lösung“.

Ministerpräsident Markus Söder stellte die Annahme der Gesetze in ihrer Bedeutung auf eine Stufe mit der Gründung des bayerischen Umweltministeriums 1970 und sprach von einem „ganz wichtigen Tag für Bayern“. Die Herausforderung des Artenschutzes mache innovatives Handeln erforderlich. „Wer möchte, dass Bayern so schön bleibt, wie es ist, der muss etwas verändern“, sagte Söder. „Wir allein können die Welt nicht retten, aber wir leisten unseren Beitrag für unser Land und zeigen damit anderen, wie es geht.“ Umweltminister Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER) erkannte in den Gesetzen einen „Mehrwert für den Artenschutz“. Für die Umsetzung müssten nun alle Bürger ihren Beitrag leisten. Der Fraktionschef der FREIEN WÄHLER, Florian Streibl, hob den im Versöhnungsgesetz verankerten Bildungsauftrag hervor. Damit werde bereits an den Schulen der Grundstein für den Artenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen gelegt.

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