Landtag verabschiedet 2. Nachtragshaushalt und gibt grünes Licht für den Bayern-Fonds

  • Um die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzumildern, hat der Landtag im Eiltempo einen weiteren Nachtragshaushalt verabschiedet. Er billigte dazu mit kleinen Änderungen die Vorlage von Finanzminister Albert Füracker (CSU), der zusätzlich zehn Milliarden Euro beantragt hatte.
     
  • Für die Krisenbewältigung stehen damit 20 Milliarden Euro zur Verfügung, der Schuldenstand des Freistaats wächst in der Folge von 26,5 auf 46,5 Milliarden Euro.
     
  • Außerdem gab der Landtag grünes Licht für den 46 Milliarden Euro umfassenden „Bayern-Fonds“, der staatliche Kreditbürgschaften und die Möglichkeit zur vorübergehenden Übernahme von Unternehmensanteilen durch den Freistaat vorsieht. Damit sollen systemrelevante bayerische Firmen vor der Insolvenz oder der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden.

„Krisenbewältigung ist Ausnahmezustand, da muss man anders agieren als in normalen Zeiten“, erklärte Füracker. Er hoffe, dass die vom Landtag nun frei gegebenen Milliarden nicht alle gebraucht würden. Der neue Finanzrahmen ermögliche es dem Freistaat aber, zur Abmilderung der Corona-Folgen flexibel und bedarfsgerecht einzugreifen. Nach Angaben Fürackers summieren sich die Ausgaben zur Bewältigung der Krise bereits jetzt auf rund 12,5 Milliarden Euro. Fünf Milliarden seien für Soforthilfen an Unternehmen, Selbständige oder soziale Institutionen zugesagt, 2,5 Milliarden für das Gesundheitssystem. Dazu kämen voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro an Steuerausfällen. Die zusätzlichen Kredite sollen ab 2024 in jährlichen Raten von einer Milliarde Euro zurückgezahlt werden.

Aus Sicht der Regierungskoalition: „Der richtige Weg in dieser Situation“

Der CSU-Haushaltspolitiker Josef Zellmeier betonte, über die neuen Schulden sei niemand erfreut, die damit finanzierten staatlichen Eingriffe seien aber „der richtige Weg in dieser Situation“. Das Gesundheitssystem müsse weiter gestützt, die bayerische Wirtschaft möglichst gut durch die Krise kommen. Deshalb müsse der Staat jetzt „beherzt agieren“. Allerdings räumte Zellmeier auch ein, dass mit den zusätzlichen Milliarden nicht alle krisenbedingten Einbrüche verhindert und alle Wünsche auf Finanzhilfen erfüllt werden könnten. Anders als Teile der Opposition sahen Zellmeier und Füracker derzeit keine Notwendigkeit, auch über den bayerischen Kommunen einen Schutzschirm aufzuspannen. Die geplante vorzeitige Überweisung von Mitteln aus dem Finanzausgleich versorge die Kommunen mit ausreichend Liquidität.

Opposition will „keinen weiteren Blankoscheck“ ausstellen

Ganz anders sah das Claudia Köhler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). Dass die Koalition eine Soforthilfe für die Kommunen beharrlich verweigere, sei angesichts wegbrechender Steuereinnahmen „völlig unverständlich“. Einige Kommunen würden bereits Haushaltssperren erlassen, womit wichtige Investitionen und damit Aufträge für die regionale Wirtschaft gefährdet seien. Köhler hatte vorgeschlagen, aus den nun neu genehmigten zehn Milliarden Euro eine für die Kommunen zu reservieren. Zudem kritisierte Köhler, dass die zehn Milliarden auf keine konkreten Haushaltstitel verteilt seien. Man wolle der Staatsregierung deshalb „keinen weiteren Blankoscheck“ ausstellen, begründete sie die Stimmenthaltung ihrer Fraktionen zum Nachtraghaushalt.

Dem schloss sich die SPD an. „Für das bloße Abnicken des Haushalts steht die SPD nicht zur Verfügung“, erklärte deren Abgeordneter Harald Güller. Zwar hätten Staatsregierung und Koalitionsfraktionen einige Vorschläge der SPD zur Unterstützung von Bürgern, Institutionen und Unternehmen aufgegriffen, sich aber in der parlamentarischen Beratung auf einem „Weg der einsamen Entscheidungen“ einer Konsenslösung verweigert. Zudem bemängelte Güller, dass mangels verbindlicher Festlegungen im Gesetz die parlamentarische Kontrolle des Vollzugs außer Kraft gesetzt werde. Dagegen verteidigte Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) das Vorgehen. Zwar handle es sich um einen „ungewöhnlichen Beschluss“, der Staatsregierung zehn Milliarden Euro zur quasi „freien Verfügung“ zu genehmigen, doch sei dies in der aktuellen Lage erforderlich. „Wir geben damit der Staatsregierung die notwendige Flexibilität zur Bewältigung der Krise“, sagte Pohl.

Helmut Kaltenhauser (FDP) forderte eine zeitliche Begrenzung der Stützungsmaßnahmen. So notwendig die angedachten Maßnahmen für aktuelle Lage seien, sie dürften nicht auf Dauer bleiben. Man brauche auch für die Staatshilfen und die mögliche Teilverstaatlichung von Unternehmen eine „Exit-Strategie“. Um eine niedrigere Schuldenaufnahme zu erreichen, verlangte Ferdinand Mang (AfD) die Kürzung von „Luxusausgaben“ im regulären Haushalt. Beispiele nannte er nicht. Zudem sah Mang in den neuen Schulden auch eine „versteckte Bankenrettung“. Als einzige Fraktion votierte die AfD gegen den Haushaltsentwurf.

Zustimmung zum „Bayern-Fonds“

Einstimmig gab der Landtag dagegen grünes Licht für den „Bayern-Fonds“. Er ermöglicht es dem Freistaat, vorübergehend als Teilhaber bei für Bayern systemrelevanten Unternehmen einzusteigen. Außerdem können über diesen per Bürgschaft Bankenkredite an Unternehmen abgesichert werden. „Wir wollen erreichen, dass Firmen erhalten bleiben und dass eine bayerische Firma bayerisch bleibt und keine chinesische wird“, erklärte Finanzminister Füracker. Tim Pargent (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bemängelte allerdings, dass die Abwicklung des Fonds an eine private Finanzagentur und die Finanzierung der Hilfen in einen „Schattenhaushalt“ ausgelagert würden. Dies sei nur zu akzeptieren, da sich die Regierungskoalition bereit erklärt habe, den Fonds durch ein parlamentarisches Begleitgremium mit einzelnen Entscheidungsbefugnissen kontrollieren zu lassen und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof Prüfbefugnisse einzuräumen.


Jürgen Umlauft

Randspalte

Back to top