Landtagsopposition setzt GBW-Untersuchungsausschuss gegen CSU durch

Donnerstag, 26. April 2018
– Von Jürgen Umlauft –

Unter Berufung auf ihre Minderheitenrechte im Parlament hat die Opposition die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der Umstände des Verkaufs der Landesbank-Anteile an der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft GBW an ein privates Investorenkonsortium im Jahr 2013 beschlossen. Er soll Antwort auf die aus Sicht von SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ungeklärte Frage geben, ob der Deal im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens zur Rettung der Landesbank zwingend erforderlich war. Die CSU enthielt sich der Stimme, weil sie alle Fragen für längst beantwortet hält. Der Vorsitz des Gremiums steht turnusgemäß der CSU-Fraktion zu. Sie benannte ihren Abgeordneten Alexander König. Sein Stellvertreter ist Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das GBW-Gremium ist bereits der vierte Untersuchungsausschuss in dieser Legislaturperiode.

„Die politischen Märchen zum Verkauf der GBW müssen endlich widerlegt werden“, begründete Volkmar Halbleib (SPD) die Einsetzung des Gremiums. Dies sei man den bayernweit gut 80.000 Mietern schuldig, die Opfer der „größten sozialpolitischen Fehlleistung“ der Staatsregierung geworden seien. Die Verantwortung dafür trage der damalige Finanzminister und heutige Ministerpräsident Markus Söder. „Wir werden den falschen und von Fehlinformationen begleiteten Verkauf der GBW umfassend aufklären“, kündigte Halbleib an.

Peter Bauer (FREIE WÄHLER) urteilte, die Staatsregierung sei „noch auf viele Fragen eine Antwort schuldig“. Dass die CSU dem Fragenkatalog nicht beigetreten sei und der Einsetzung des Gremiums nicht zugestimmt habe, sei „politisch schlechter Stil“. „Die CSU entzieht sich damit ihrer Pflicht zur parlamentarischen Kontrolle“, sagte Bauer. Auch Ausschussvize Mütze sah die Staatsregierung bei der Aufklärung im Rückstand. Diese Versäumnisse könnten nur im Rahmen eines Untersuchungsausschusses mit der Möglichkeit zur Akteneinsicht und zu Zeugenbefragungen aufgearbeitet werden, sagte er.

König warf der Opposition vor, ein „reines Wahlkampfmanöver“ gestartet zu haben. Schließlich gehe es um einen inzwischen fünf Jahre zurückliegenden Sachverhalt. Kurz vor der Wahl werde ein „alter Hut“ hervorgezaubert. „Für ein solch durchsichtiges Wahlkampfmanöver werden wir die Hand nicht heben“, stellte König für die CSU-Fraktion fest. Die Staatsregierung habe alle den GBW-Komplex betreffenden Fragen längst beantwortet und dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass der Verkauf der Anteile zur Absicherung der Landesbank-Rettung geboten gewesen sei. Auch die Landesbank-Kommission des Landtags habe sich damit bereits ausführlich befasst. Der Ausschuss sei folglich „reine Zeit- und Geldverschwendung“ sowie ein „Missbrauch des parlamentarischen Untersuchungsrechts“.

Konstituierende Sitzung

In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses wurden erste Verfahrensfragen geklärt. Der Ausschussvorsitzende König verwies dabei auf den enormen Zeitdruck, unter dem das Gremium arbeiten müsse. Der Schlussbericht zu den 169 gestellten Fragen müsse wegen der Landtagswahl im Oktober bereits Mitte September vorliegen. Um das Gremium arbeitsfähig zu machen, müssten noch vor Pfingsten Beweisanträge gestellt und erste Zeugen geladen werden. Dazu müssten die Ausschussmitglieder aber erst die vermutlich bis zu 300 Aktenordner zum GBW-Komplex durcharbeiten, die gegenwärtig im Finanzministerium zusammengetragen würden. Um den Zeitplan einhalten zu können, kündigte König für die Zeit nach den Pfingstferien wöchentlich mehrere Sitzungen mit einer Tagungsdauer bis in die Abendstunden an. Wahrscheinlich müsse auch während der Sommerferien getagt werden. „Die Mitglieder des Ausschusses sollten lieber keinen Urlaub planen“, meinte er.

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