Staatsregierung bringt 2. Nachtragshaushaltsgesetz in den Landtag ein

20. April 2020

  • Um einer Corona-Rezession im Freistaat entgegenzusteuern, hält es die Staatsregierung für erforderlich, den Sonderfonds „Corona-Pandemie“ von 10 Milliarden Euro auf 20 Milliarden Euro aufzustocken.
     
  • Den Änderungen wird durch einen 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 Rechnung getragen, der heute in Erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde.
     
  • Ein weiterer Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht die Einrichtung eines Sondervermögens „BayernFonds“ zur Stützung der Realwirtschaft vor.
     
  • Beide Gesetze werden federführend im Haushaltsausschuss beraten und sollen bereits am kommenden Freitag, 24. April, im Landtag verabschiedet werden.

Im Zuge der Corona-Krise rechnet die Staatsregierung damit, dass die Sonderbelastungen für den Staatshaushalt deutlich höher ausfallen werden als ursprünglich angenommen: Allein der Finanzbedarf für die Soforthilfe Corona für kleine und mittelständische Unternehmen wird nunmehr auf über 5 Milliarden Euro, der Ausfall bei den Steuern auf weitere rund 5 Milliarden Euro geschätzt.

„Ruf aus dem Maschinenraum“

Die im 1. Nachtragshaushaltsgesetz mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro im „Corona-Sonderfonds“ vorgesehenen Gelder wären damit bereits jetzt aufgezehrt, weshalb im 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 nun weitere 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach bei der Einbringung des Gesetzes in den Landtag von einem „Ruf aus dem Maschinenraum“. Es gelte, weiter zu kämpfen, um der Pandemie Herr zu werden. Haushaltsausschussvorsitzender Josef Zellmeier (CSU) und Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) legten ebenfalls dar, dass die Regierung weitere 10 Milliarden Euro benötige, um die von Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung vorgestellten Maßnahmen umzusetzen.

Opposition sieht Informationsdefizite

Informationsdefizite im Verfahren kritisierten indes die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, SPD und FDP: Es sei gerade einmal vier Wochen her, seit der Landtag in einem 1. Nachtragshaushaltsgesetz 10 Milliarden Euro bewilligt habe. Nun fordere die Regierung in einer pauschalen Ausgabenermächtigung weitere 10 Milliarden Euro, führte Claudia Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), stellvertretende Haushaltsausschussvorsitzende, aus. Harald Güller, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, drohte, der zweiten Erhöhung unter Umständen nicht zuzustimmen: „Es geht uns nicht darum, die notwendigen Hilfen in der Corona-Krise zu torpedieren.“ Was nicht gehe, so Güller, sei die Art und Weise der Staatsregierung, im Alleingang Milliarden von Euro zu verplanen, ohne das Parlament bei diesen enormen Summen ausreichend mit einzubeziehen. Das Gesetz wird in den nächsten Tagen federführend im Haushaltsausschuss intensiv beraten und soll bereits am Freitag, 24. April 2020, in Zweiter Lesung verabschiedet werden.

„Bayerische Firmen sollen bayerisch bleiben“

Zusätzlich beabsichtigt die Staatsregierung mit der Schaffung eines neuen Instruments, dem „BayernFonds“, bayerische Unternehmen zu stabilisieren. Sie hat hierzu einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht. Gelder aus dem „BayernFonds“ sollen verhindern, dass es zu einem dramatischen Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen und damit verbunden zu Arbeitsplatzverlusten kommt. Vorgesehen sind staatliche Entlastungen (Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, Aussetzung von Vorauszahlungen etc.) sowie öffentliche Kredit- und Garantieprogramme. Falls diese an ihre Grenzen stoßen, sind weitergehende Stabilisierungsmaßnahmen – von der Übernahme von Bürgschaften durch die öffentliche Hand bis hin zum Einstieg des Freistaats als stiller Teilhaber bei systemrelevanten Unternehmen – möglich. „Bayerische Firmen sollen bayerisch bleiben.“ Dies sei das Ziel des Gesetzes“, erklärte Finanzminister Albert Füracker.

Vertreter aller Fraktionen signalisieren Zustimmung zum Ziel des Gesetzes, mahnen allerdings Verbesserungen bei der Ausgestaltung an. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, ob der „BayernFonds“ mit einem Volumen von immerhin rund 60 Milliarden Euro im regulären Staatshaushalt abgebildet oder als Sondervermögen ausgelagert werden soll. Vertreter der Oppositionsfraktionen fordern außerdem, dass das Liquiditätsmanagement des Fonds nicht über eine private Finanzagentur GmbH, sondern über ein parlamentarisches Gremium unter Einbeziehung des Obersten Rechnungshofes (ORH) erfolgen soll.

kh

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