Europa-Ausschuss diskutiert Seenotrettung

Expertenanhörung macht unterschiedliche Lösungsansätze deutlich

München, 11.11.2020

  • Etwa 20.000 Menschen sind Schätzungen zufolge seit 2014 bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben. In einer von der SPD initiierten Expertenanhörung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zum Thema Seenotrettung im Mittelmeer haben die Teilnehmer Maßnahmen diskutiert, wie Leben gerettet werden können.
  • Von der geplanten Reform des Asylsystems der EU versprechen sich die neun geladenen Experten Lösungen. Die privaten Seenotretter fordern zudem finanzielle Unterstützung für ihre Missionen von staatlicher Seite.
  • Ein von der AfD benannter Experte wurde vom Ausschuss abgelehnt, da er Vorsitzender eines Vereins ist, der vom Verfassungsschutz wegen Rechtsextremismus als Verdachtsfall eingestuft wird. Ein Antrag auf einstweilige Anordnung der AfD-Fraktion hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof abgelehnt.

Seenotrettung und Migration – aus Sicht der SPD-Fraktion sind die Themen so zentral, dass sich auch der Landtag damit befassen sollte. Sie setzt sich für eine staatlich organisierte Seenotrettung auf EU-Ebene ein und initiierte dazu eine Expertenanhörung mit Unterstützung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die CSU sieht das Thema jedoch auf Ebene der Europa- und Außenpolitik und nicht auf Landesebene angesiedelt. Fragen an die Experten stellten die Abgeordneten der CSU-Fraktion daher keine, die meisten kamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von der Opposition.

Sea-Eye fordert Entkriminalisierung

Gorden Isler, Vorstand des Vereins Sea-Eye e.V., war der von der SPD-Fraktion benannte Experte. Er forderte direkte finanzielle Unterstützung – einerseits von der Staatsregierung selbst, andererseits könne sie die Grundlagen schaffen, damit Kommunen beispringen könnten. Neben finanzieller Hilfe für privat organisierte Seenotrettungsmissionen könnten sie seiner Ansicht nach auch die Aufnahme geretteter Menschen anbieten oder sogar einfordern. „Wir waren an der Rettung von 15.000 Menschen beteiligt und haben es uns zur Verantwortung gemacht, Menschenleben zu retten, weil die Politik dieser Verantwortung nicht nachkommt“, so Isler. „Aber der Freistaat kann sich auf Bundes- und EU-Ebene für uns einsetzen. Das Ziel muss sein, die Seenotrettung zu entkriminalisieren: Nur so kann das Völker- und Seerecht auch beachtet werden.“

Kampf gegen Menschenhandel

Die CSU-Fraktion hatte für die Anhörung gleich mehrere Experten von Behördenseite benannt: Aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurden Elena Lange-Bratanova, Referentin und Leiterin des operativen Teams in der Arbeitsgruppe M4 für Asylrecht und Asylverfahren sowie Johannes Schad, Sachbearbeiter in der Arbeitsgruppe M4 benannt. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg wurde Frau Karin Patock, Leiterin des Referates Resettlement, Humanitäre Aufnahme, Relocation, benannt. Als Experte für die kommunale Ebene war Dr. Klaus Ritgen, Referent im Referat 21 des Deutschen Landkreistages, eingeladen.

Prof. Dr. Alexander Proelß, Inhaber des Lehrstuhls für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Hamburg und von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen als Experte benannt, beschrieb Seenotrettung nur als einen Baustein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Migrationspolitik. Auch der illegale Menschenhandel müsse effizienter bekämpft und die Schiffssicherheitsverordnung geändert werden, damit Aktivitäten von NGOs nicht unnötig erschwert werden. „Wenn wir die Augen verschließen, sterben Menschen. Handeln ist dringend geboten“, sagte Proelß. Die bestehenden Probleme könnten zudem nur dadurch gelöst werden, wenn die Ursachen von Flucht und Migration in den Herkunftsstaaten umfassend thematisiert werden.

„Humanität: Kitt unserer Gesellschaft“

Dr. jur. August Hanning, Präsident des Bundesnachrichtendienstes a.D., Staatssekretär im Bundesministerium des Innern a.D. und von der FDP-Fraktion benannt, appellierte daran, mit den nordafrikanischen Staaten enger zusammenzuarbeiten, damit illegale Machenschaften verhindert werden. Darauf bezog sich auch Christian Springer, Vorstand des Vereins Orienthelfer e.V. und von der Fraktion der Freien Wählern benannt: „Allein in Syrien haben Menschen auf der Flucht in den vergangenen Jahren rund 40 Milliarden Euro in die Hand illegaler Schleuser gegeben“, zitierte er aktuelle Statistiken. Er schlug vor, auch kommunale Lösungen in den Blick zu nehmen „Auch meine Entwicklungsarbeit mit Orienthelfer e.V. basiert zum größten Teil auf kommunaler Entwicklungsarbeit und Engagement in den Gemeinden“, fügte Springer an. Zudem machte er deutlich, wie wichtig ein präziser Umgang mit Sprache sei. „Humanitäre Hilfe ist keine Freizeitveranstaltung, sondern das ist der Kitt einer Gesellschaft. Der Begriff muss höher gehängt werden.“

Reform des Asylsystems

Klaus Ritgen plädierte für eine effiziente Rückführungspolitik und eine engere Zusammenarbeit mit privat organisierten Seenotrettungsmissionen, Anrainerstaaten und Herkunftsländern. „Wir müssen in Herkunftsländern darüber aufklären, dass Menschen keinerlei Chancen auf einen legalen Aufenthalt in Europa haben. Das verhindert, dass sie sich auf die Flucht machen“, sagte Ritgen. Er bezog sich zudem auf die Reform Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Zu den Kernelementen des neuen Migrations- und Asylpakets, das die EU-Kommission im September 2020 vorgelegt hat, zählen ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus in Krisenzeiten, effizientere Grenzverfahren und Rückführungen, verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten, mehr legale Zugangswege und ein entschlossenes Vorgehen gegen Schleuser.

Mehr Solidarität

Elena Lange-Bratanova forderte die Solidarität von einem breiten Kreis aus Mitgliedstaaten. Sie empfahl zudem, die Verhandlung mit Entwicklungsländern wieder stärker zu führen, die geflüchtete Menschen wieder aufnehmen. „Und wir brauchen vor allem eine Lösung für die Ausschiffung evakuierter Menschen. Darin sehe ich unsere Aufgabe im Bundesministerium.“ Karin Patock, Leiterin des Referats Resettlement, Humanitäre Aufnahme, Relocation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ergänzte: „Wir müssen auch darüber nachdenken, legale Migrationswege stärker zu fördern, damit Menschen nicht den gefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer wählen.“

Jeder Staat in der Pflicht

Johannes Schad erläuterte, dass auch künftig in erster Linie jenes Land für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig sei, in dem ein Asylbewerber zuerst den Boden der EU betrete. Was weiterhin dazu führe, dass einige Anrainerstaaten besonders betroffen seien. In der geplanten Reform des Asylsystems sieht er eine Chance, eine europäische Lösung in der Migrationsfrage zu finden. Denn nach den Plänen der EU-Kommission soll ausnahmslos jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, an diesem System mitzuwirken - allerdings nicht zwingend dadurch, dass er selbst einige der Menschen übernimmt, um Staaten wie Griechenland, Malta oder Italien so zu entlasten. Michael Buschheuer, Vorstand des Vereins Space Eye e.V. und von der Grünen-Fraktion benannt, kritisierte, dass das Migrationsproblem auf See zugespitzt werde, wo es nichts zu suchen habe. „Unsere Agenda ist Menschenleben zu erhalten, nicht sie nach Europa zu bringen. Es darf sich nicht auf dem Meer zuspitzen, sonst setzen wir das Leben von sehr vielen Menschen aufs Spiel!“

Die AfD hatte für die Anhörung - wie die anderen Fraktionen auch - einen Sachverständigen vorgeschlagen, der von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden war. Die Begründung: Der vorgeschlagene Experte ist Vorsitzender eines Vereins, den das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juni 2020 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus einstuft. Die AfD zog deshalb vor den Verfassungsgerichtshof, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung aber ablehnte. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärte, das Gericht habe in seiner Entscheidung die Rechtsauffassung des Landtags bestätigt. Es sei „nicht ausgeschlossen, dass ein Ausschuss eine von einer Fraktion vorgeschlagene Person mit einer sachbezogenen Begründung ablehnen kann“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. „Dies gilt insbesondere, wenn diese einem Verein vorsteht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft wird, um dieser Person kein Forum für etwaige extremistische Äußerungen in einem Landtagsausschuss zu bieten.“

AS

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