Kinderschutz: „Hinschauen statt wegschauen!“

Eine Verantwortungsgesellschaft, die bei Gefährdung des Kindeswohls nicht wegschaue, forderten die Experten im Sozialausschuss. Diskutiert wurden rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Einführung einer Meldepflicht.

München, 18. Juni 2020

Jedes zehnte Kind hat laut einer aktuellen repräsentativen Befragung der TU München während der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise Gewalt erfahren. Zugleich waren die Hilfsangebote eingeschränkt. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie diskutierten Abgeordnete und Experten unter Beteiligung der Kinderkommission im Plenarsaal des Landtags zum Thema „Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Bayern".

Kultur des Hinsehens

Die insgesamt dreizehn Experten aus Justiz, Medizin, Polizei, Bildung und Verbänden gaben Vorschläge, wie der Kinderschutz in Bayern verbessert werden kann. Kinderschutz brauche Haltung, Beteiligung, Wissen, aber auch Evaluation, forderte Jens Tonjes vom Kinderschutzbund als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Bayern. „Wir müssen die Kultur des Hinsehens fördern“, sagte er. Inzwischen sei eine breite gesellschaftliche Debatte über den Schutz von Kindern entbrannt. Darauf wies Sozialausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) hin. „Wir brauchen ein engmaschigeres Netz an Hilfsangeboten und Vorwarnstufen, um betroffenen Kindern zu helfen. Auch die Gesellschaft muss noch stärker sensibilisiert werden: Hinschauen statt wegschauen – das muss die Devise sein. Das war schon vor der Corona-Krise wichtig und hat nun an Bedeutung gewonnen", erklärte Rauscher.

Häusliche Gewalt verfolgen

Tatort Nummer eins, was Kinderschutzgefährdung angehe, sei das häusliche Umfeld. Doch hier komme es oft nicht zur Anzeige. Dabei seien laut einer aktuellen Studie auch 70 Prozent der Kinder betroffen, bei denen sich die Gewalt in erster Linie gegen die Mutter richte, zitierte Prof. Dr. Volker Mall, Ärztlicher Direktor des kbo-Kinderzentrums. „Kinder, die Gewalt mit ansehen oder hören müssen, leiden ebenso, wie Kinder, die körperliche Gewalt erfahren“, sagte er. Mall forderte psychische Gewalt strafrechtlich zu verfolgen und unter das gleiche Strafmaß wie körperliche Gewalt zu stellen.

Meldepflicht einführen?

Oberstaatsanwalt Jochen Ehrlicher machte in dem Zusammenhang deutlich, wie wichtig ein Informationsaustausch zwischen Ärzten, Lehrern und Behörden sei. „Die Einführung einer Meldepflicht bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung für alle Personen, die beruflich mit Kindern zu tun haben, würde den Informationsfluss vereinfachen. Bisher gibt es nur das Befugnis zur Weitergabe und viele Verantwortliche müssen selbst abwägen, welche Informationen sie weitergeben. Ich gehe davon aus, dass viele damit überfordert sind und es dadurch zu falschen Entscheidungen kam“, gab er zu Bedenken. Andrea Kleim, Beauftrage der Polizei für Kriminalitätsopfer, forderte auch die Familiengerichte in den Austausch stärker mit einzubeziehen.

Kein Vertrauen zerstören

Dr. Barbara Pühl deutete daraufhin, dass die Einführung einer Meldepflicht mit weiteren Maßnahmen einhergehen müsse. „Wenn ohne Einwilligung von Betroffenen Strafanzeige gestellt wird, wird Vertrauen zerstört und es stellt sich die Frage, ob Betroffenen damit am Ende überhaupt geholfen wird“, sagte sie. Auch Siegmund Hammel, Vorsitzender der AG der oberbayerischen Jugendämter Eichstätt, äußerte Bedenken: „Ohne den Schutz der anvertrauten Sozialdaten würden Jugendämter ihre Handlungsmöglichkeiten entzogen.“ Hammel machte aber auch deutlich, dass der Status Quo in Sachen Kinderschutz in Bayern auf einem guten Weg sei. „In Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium haben wir viele Dinge auf den Weg gebracht, wie die Kinderschutzambulanz.“ Die interdisziplinäre Kooperation – auch mit Systemen, die in Kontakt mit den Eltern seien wie Erwachsenenpsychatrie – forderte Hammel noch weiter auszubauen. Der Ausbau des Netzwerkes müsse aber auch vor allem in den ländlichen Gebieten intensiviert werden, sagte Dr. Gabi Haus, Fachärztin für Kinderheilkunde und Jugendmedizin.

Schutzlücken schließen

Rauscher befürwortet bereits im Lehramtsstudium und in der Erzieherausbildung müssten Kenntnisse über psychische und emotionale Störungen vermittelt werden. Mit ihrer Forderung unterstützte Isabella Gold vom Bayerischen Sozialministerium den von Prof. Mall angesprochenen Aspekt der häuslichen Gewalt. „Sowohl Familienrichter als auch Mitarbeiter in Jugendämtern müssen verpflichtend an Fortbildungen teilnehmen – gerade was das Thema psychische Gewalt angeht“, sagte sie. Tanja Schorer-Dremel, Vorsitzende der Kinderkommission (CSU) dankte den Experten für ihre Impulse und konstruktiven Vorschläge.

Anja Schuchardt

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