Wirtschaftsausschuss: Experten-Anhörung zu Abständen von Windrädern

Donnerstag, 3. Juli 2014
– Von Anna Schmid –

In einer Expertenanhörung hat sich der Wirtschaftsausschuss mit einer umstrittenen Änderung der Bayerischen Bauordnung beschäftigt: Die 10 H-Regelung der Staatsregierung besagt, dass der Abstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnsiedlung mindestens zehn Mal so groß sein muss wie die Höhe der Windräder. Geht man von der üblichen Höhe von 200 Metern aus, wären das also zwei Kilometer.

Die Länderöffnungsklausel im Bundesgesetz sei noch nicht in Kraft, sagte der Ausschussvorsitzende Erwin Huber. Erst, wenn auf dieser Ebene Rechtssicherheit herrsche, würde in Bayern eine abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf gefällt. Die Länderöffnungsklausel ermächtigt das Land, den Abstand von Windrädern selbst zu regeln.

Vor den Abgeordneten sprachen zwölf Experten aus Kommunalen Spitzenverbänden, Umweltschutzverbänden, Wirtschaft und Forschung. Bis auf eine Ausnahme lehnten sie den Gesetzentwurf deutlich ab. Die neue Regelung führe zu einer Verminderung der Windenergie-Flächen und die geltenden Regelungen seien bereits jetzt ausreichend, waren ihre häufigsten Argumente.
„Die Energiewende ist ein sicht- und spürbarer Prozess. Sie verlangt geringe Opfer“, sagte Florian Gleich, Referent für Planen und Bauen beim Bayerischen Städtetag. Tritt die Regelung in Kraft, würden Windkraftanlagen in Außenbereiche verdrängt, was zu Streit zwischen benachbarten Gemeinden führen könne. Auch würden dann möglicherweise Anlagen in windärmeren Gebieten errichtet.

Nach dem Beschluss zur Energiewende 2011 hätten viele Kommunen aufwendige Konzepte erarbeitet, die durch die neue Regelung obsolet würden, sagte Dr. Franz Dirnberger, Direktor des vom Bayerischen Gemeindetags. Er wünscht sich eine Vertrauensschutzregelung für die Planungen, die bereits jetzt vorliegen.

„Was passiert mit Investitionsentscheidungen auf der Grundlage bestehender Pläne?“, fragte Professor Martin Kment vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht an der Universität Augsburg. Wenn es zu Entschädigungsregelungen komme, könne dies erhebliche finanzielle Folgen haben, prophezeite er.

„Wir sehen keine Notwendigkeit für das Gesetz“, sagte Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK München und Oberbayern. Mit dem neuen Gesetz drohe eine Verkomplizierung der Regelungen, die viele Gemeinden überfordere.
Der Gesetzesentwurf verunsichere Investoren und schrecke sie ab, sagte Gunnar Braun, Geschäftsführer der Landesgruppe Bayern im Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU). Für sie heiße es nunmehr „Finger weg von der Windenergie in Bayern“.

Eine reine Abstandsregel sei keine gute Grundlage, sagte Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz beim Bund Naturschutz in Bayern. In einer unebenen Gegend etwa sei ein Windrad hinter einem Hügel unter Umständen gar nicht sichtbar.

Markus Pflitsch von der „Bundesinitiative Vernunftkraft“ setzte sich als einziger Experte für das Vorhaben der Staatsregierung ein. „Wir begrüßen das Gesetz sehr“, sagte er. Die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sinke. Strom aus Windkraft könne nur unzureichend gespeichert werden und Windräder verschandelten die bei Touristen so beliebte bayerische Landschaft.
Die Opposition möchte das Gesetz kippen: Mit der Regelung werde die Energiewende in Bayern zum Blindflug, meinte die SPD Abgeordnete Natascha Kohnen. Mit ihren Plänen widerspreche die Staatsregierung ihrem Bekenntnis zur Energiewende, so Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER). Der stellvertretende Vorsitzende Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) verglich die Anhörung mit einem Fußballspiel, das 11:1 für die Opposition ausgegangen sei.

Ein eigenes Schlusswort wollte der Vorsitzende Erwin Huber nicht geben. Jeder solle die Anhörung für sich selbst auswerten, forderte er alle Anwesenden auf. Auf Stümpings Vergleich antwortete er: „Das Leben und die Politik sind schwerer als ein Fußballspiel.“



 

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