Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung des Landtagsamts – Landtagspräsidentin Barbara Stamm: „Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als hohes Gut anerkannt“

Donnerstag, 24.11.2016


MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Donnerstag, 24. November, das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. April 2015 aufgehoben und die Klage des Nordbayerischen Kuriers auf presserechtliche Auskunftserteilung gegen das Landtagsamt abgewiesen. Gegenstand der Klage war die Frage, welches jährliche Bruttogehalt die Ehefrau eines ehemaligen Landtagsabgeordneten für ihre Tätigkeit als Sekretärin im häuslichen Abgeordnetenbüro zwischen 2000 und 30. September 2013 erhalten habe.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt: „Es war ein wichtiger Schritt, dass wir die nächste Instanz angerufen haben. Es geht hier vor allem um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten. Wenn es um die Auskunft über die Höhe des Einkommens geht, ist die unmittelbare persönliche Sphäre betroffen. Damit bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unsere Auffassung, die wir von Anfang an vertreten haben: Der Schutz der Mitarbeiter ist ein hohes und schützenswertes Gut. Im Interesse aller Parlamentarier habe ich es als meine Pflicht angesehen, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Dieser hat damit zugleich die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Abgeordnetenmandats gestärkt.“ /ap

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