Delegation aus Flanderns Parlament besucht Bayern und den Bayerischen Landtag

Dienstag, 25.04.2017


MÜNCHEN.                  Im Bayerischen Landtag wird am Donnerstag, 27. April 2017 eine Delegation aus der belgischen Region Flandern erwartet. Landtagspräsidentin Barbara Stamm begrüßt die Delegation um Jan Peumans, den Präsidenten des flämischen Parlaments, um 9.15 Uhr in der Friedrich-Bürklein-Halle. Anschließend werden sich die Gäste im Steinernen Saal in das Ehrenbuch des Bayerischen Landtags eintragen und für ein gemeinsames Foto im Plenarsaal zur Verfügung stehen.
Im Mittelpunkt des Besuchs steht ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Landtags zum Thema Mobilität. Des Weiteren sind unter anderem ein Arbeitsessen mit der Landtagspräsidentin, Unternehmensbesuche und Gespräche zur parlamentarischen Verwaltung geplant.

Am Freitag, 28. April 2017 um 14.30 Uhr fährt die Delegation aus Flandern zur KZ-Gedenkstätte nach Dachau. Die Besichtigung und die Kranzniederlegung am Mahnmal erfolgt zusammen mit Landtagspräsidentin Babara Stamm, I. Vizepräsident Reinhold Bocklet und Karl Freller, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, MdL. Von der Delegation aus Flandern werden unter anderem Jan Peumans, Präsident des Parlaments von Flandern, Peter Van Rompuy, Erster Vizepräsident des Flämischen Parlaments, Kris Van Dijck, Sekretär des Präsidiums, Matthias Diependaele, Fraktionsvorsitzender N-VA, Koen Van den Heuvel, Fraktionsvorsitzender CD&V, Joris Vandenbroucke, Fraktionsvorsitzender sp.a, Björn Rzoska, Fraktionsvorsitzender Groen, an der Kranzniederlegung teilnehmen.

Zur offiziellen Begrüßung der Delegation durch Barbara Stamm, zum Ehrenbucheintrag und zum Fototermin im Plenarsaal am Donnerstag, sowie zum Gedenken in der KZ-Gedenkstätte Dachau am Freitag sind Sie als Medienvertreter herzlich eingeladen, für die Sie sich bitte mit Angabe von Name und Medium bis zum 26.04.2017 bei der Pressestelle des Bayerischen Landtags unter pressesprecher@bayern.landtag.de anmelden. Die weiteren Termine sind nichtöffentlich. Die Einladung gilt für Sie persönlich und ist nicht übertragbar. /ap






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