Entschädigung der Landtagsabgeordneten wird an Einkommensentwicklung angepasst

Mittwoch, 11.04.2018


MÜNCHEN.               Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten erhöht sich zum 1. Juli 2018 um 2,0 Prozent auf 8.183 Euro. Zum gleichen Stichtag wird auch die Kostenpauschale um 1,6 Prozent auf 3.453 Euro erhöht. Die Anpassung der Diäten jeweils zum 1. Juli erfolgt um ein Jahr zeitversetzt zur allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung, daher wurden für die diesjährige Erhöhung die Daten vom 1. Juli 2016 bis 1. Juli 2017 zugrunde gelegt. Die Indices errechnet das Bayerische Landesamt für Statistik. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt: „Im Bayerischen Landtag sollen alle Berufsgruppen vertreten sein. Daher ist es auch wichtig, dass die Abgeordneten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Für den Landtag als selbstbewusstes Arbeitsparlament hat sich diese Indexlösung bewährt.“ Die Regelung wurde auch durch den Deutschen Bundestag übernommen. In Bayern besteht sie seit 1996.

Der Ältestenrat des Bayerischen Landtags hat heute, Mittwoch, 11. April, von der Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale zum 1. Juli 2018 Kenntnis genommen. Die neuen Beträge werden Ende Mai 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. /ap




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