CALRE-Arbeitsgruppe Subsidiarität 2015 unter bayerischer Leitung

Freitag, 10. Juli 2015

Unter Vorsitz des 1. Landtagsvizepräsidenten Reinhold Bocklet tagte am Freitag, 10. Juli 2015, die Arbeitsgruppe „Subsidiarität“ der CALRE, der Konferenz der Europäischen Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis, im AdR (Ausschuss der Regionen) in Brüssel. Bayern hatte bei der letzten CALRE-Generalversammlung im November 2014 in Santiago de Compostela den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe übernommen. Ziel der seit 1997 existierenden CALRE ist es, sich gemeinsam für eine Stärkung der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis im Willensbildungs- und Entscheidungsprozess der EU einzusetzen. Die Organisation bezieht sich auf 74 Regionalparlamente in acht EU-Mitgliedstaaten.

In der Tagung ging es zunächst um die Sonderrolle der Regionen im mehrstufigen Aufbau der EU, da nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten diese Untergliederung eines Mitgliedstaates kennt. Dazu referierte Prof. Peter Bursens von der Universität Antwerpen. Im Anschluss daran erläuterte Bert Kuby, Referatsleiter im AdR, die einzelnen Maßnahmen, mit denen der Ausschuss die Arbeit der Regionalparlamente auf europäischer Ebene vernetzt und die Subsidiaritätskontrolle umsetzt. Schließlich entspann sich um das letzte Referat über die Beziehungen der EU-Kommission zu den regionalen Parlamenten mit Gesetzgebungsbefugnis, das Prof. Dr. Bernd Martenczuk vom Kabinett des 1. Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, hielt, eine rege Diskussion, in der die Gleichbehandlung der Stellungnahmen der Regionalparlamente mit Äußerungen von Interessenverbänden und Privatpersonen durch die Kommission auf lebhaften Widerspruch der anwesenden Parlamentspräsidenten stieß. Vizepräsident Bocklet verwies gegenüber Prof. Martenczuk auf den institutionellen und qualitativen Unterschied zwischen den Äußerungen durch Wahlen demokratisch legitimierter Parlamente und den Interessenbekundungen gesellschaftlicher Verbände, privater Personen oder Betrieben. Die Ergebnisse der Tagung sollen den Mitgliedsparlamenten für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden.


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