Maskengebot: Landtagspräsidentin Ilse Aigner appelliert an Abgeordnete

Mittwoch, 17.06.2020

MÜNCHEN.        Für alle Abgeordneten gilt seit Montag in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude besteht in diesen Bereichen eine Maskenpflicht. Der Beschluss zu dieser Maßnahme wurde nach einer Besprechung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts der LMU, dem Virologen Professor Oliver T. Keppler, gefasst. In den Sitzungssälen können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden. Träger bzw. Trägerinnen von Masken schützen vor allem ihre Mitmenschen. Es wird empfohlen, im Haus und insbesondere bei Sitzungen zertifizierte OP-Masken und keine sogenannten Community-Masken zu verwenden.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner appelliert ausdrücklich an die Abgeordneten, sich an das Maskengebot im Maximilianeum zu halten: „Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass nicht überall im Gebäude die Mindestabstände eingehalten werden. Dazu kommen Erkenntnisse, dass über Aerosole das Coronavirus übertragbar ist – dies haben die uns beratenden Virologen ausdrücklich bestätigt. Deshalb ist Vorsicht geboten.“

Verständnis zeigt die Präsidentin für Bürgerinnen und Bürger, die Kritik äußern, weil für Abgeordnete lediglich ein „Gebot“ ausgesprochen werden konnte und keine Maskenpflicht: „Das ist eine Ungleichbehandlung, über die ich nicht glücklich bin und die nur schwer zu vermitteln ist. Aber es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Maskenpflicht mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags bei der Ausübung ihres Mandats im Parlamentsgebäude vereinbar ist. Außerhalb des Landtags gelten selbstverständlich auch für Abgeordnete die Corona-Regeln.“

Deshalb sei eine Selbstverpflichtung der Volksvertreter umso wichtiger. „Ich gehe bis jetzt davon aus, dass Abgeordnete des Bayerischen Landtags ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, sich vorbildlich verhalten und das Gebot befolgen.“

Sollte es sich anders ergeben, wird die Präsidentin mit dem Ältestenrat das weitere Vorgehen beraten und Maßnahmen diskutieren - möglicherweise bis hin zum Zwangsgeld. „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir ein Gutachten einholen. Das könnte klären, ob ein Abgeordneter durch eine Maskenpflicht in der Ausübung seines Mandats beeinträchtigt wird, ob und wie das Nicht-Tragen einer vorgeschriebenen Maske sanktioniert werden kann“, so Ilse Aigner.

Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.

Nach der Sommerpause will der Landtag wieder in voller Stärke arbeiten. „Wenn wieder alle Abgeordneten regelmäßig im Hohen Haus zusammenkommen und es hier wieder enger wird, brauchen wir Klarheit. Eine Selbstverpflichtung, an die sich alle halten – oder eine Anordnung, an die sich alle halten müssen. Das Coronavirus wird auch nach der Sommerpause nicht verschwunden sein und bleibt gefährlich.“, so Aigner.

/ EM - PR

 

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