„Datenschutz funktioniert nur als Gemeinschaftsaufgabe“

Transparenz und sorgfältige Dokumentation stehen beim Datenschutz im Vordergrund

3. Januar 2024

MÜNCHEN.  Das Landtagsamt hat mit Andrea Seiler die erste offiziell zertifizierte behördliche Datenschutzbeauftragte. Das Zertifikat erhielt sie von oberster Stelle – dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri.

Datenschutz – ein Thema, das zwar jeden betrifft, doch nur wenige setzen sich intensiv damit auseinander. Wer sich in einer Behörde mit datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt, steht vor besonderen Herausforderungen: Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachen Datenschutz initiieren, Kolleginnen und Kollegen in Einzelfällen beraten und als Ansprechpartnerin für alle Abteilungen im Landtagsamt Empfehlungen bei Fragen zum Datenschutz geben – als zertifizierte „Behördliche Datenschutzbeauftragte“ im Bayerischen Landtagsamt hat Andrea Seiler ein vielfältiges Arbeitsspektrum zu erfüllen. Sie fasst gesetzliche Verordnungen zusammen, beschreibt datenschutzrechtlich Sachverhalte – die Umsetzung liegt schließlich in der Verantwortung der Behördenleitung. „Datenschutz betrifft im Grunde den gesamten Lebensbereich. Im beruflichen Bereich erhalte ich dadurch Einblicke und Kontakt zu den unterschiedlichen Organisationseinheiten im Landtagsamt, was sehr interessant und abwechslungsreich ist“, beschreibt Seiler ihren Job.

Dokumentation und Aktualisierung

Wer insgesamt 14 Seminare und mehrere Prüfungsmodule erfolgreich absolviert, erhält das Zertifikat zum „Behördlichen Datenschutzbeauftragten“. Wichtig ist bei einer Qualifizierung, dass der Lehrgang auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) abgestimmt ist. „Die Theorie in der Praxis umzusetzen, ist die größte Herausforderung, weil es einen hohen Dokumentationsaufwand beinhaltet, der stets aktualisiert werden muss“, sagt Seiler. Doch sie allein könne noch nicht für einen umfassenden Datenschutz sorgen: „Datenschutz funktioniert nur als Gemeinschaftsaufgabe, weil ich auf die Unterstützung aller Organisationseinheiten im Landtagsamt angewiesen bin. Denn zu jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten gibt es eine Beschreibung, die dokumentiert werden muss. Da sich die Verfahren immer weiterentwickeln, müssen diese auch fortlaufend aktualisiert werden – beispielsweise beim Einsatz neuer Software. Das können wir in unseren Abläufen bezüglich der Nachweispflicht sicherlich noch effizienter gestalten“, so Seiler.

„Es geht um den Umgang mit Daten von Bürgern“

Dabei stehen vor allem die Transparenz und sorgfältige Dokumentation bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage der DSGVO im Vordergrund. Denn gerade in Behörden geht es im Vergleich zu anderen Unternehmen immer um den Umgang mit Daten von Bürgern. Im Landtagsamt besteht beispielsweise eine konkrete Schnittstelle mit Anfragen aus dem Petitionsausschuss. Grundsätzlich bietet Seiler als Ansprechpartnerin allen Fachbereichen im Landtagsamt Hilfestellung. Wenn es einmal zu einer Datenschutzverletzung kommen sollte, muss der Verantwortliche diese bei ihr melden. Schwerwiegende Fälle müssen dann an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden – was in den vergangenen acht Jahren erst einmal vorkam. „Der Rechtsbereich Datenschutz wird mit der fortschreitenden Digitalisierung immer mehr Raum einnehmen. Es lohnt sich also, dem Thema Beachtung zu schenken“, empfiehlt Seiler.

/AG

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