Kontrollrecht der Abgeordneten

Der Landtag ist nicht nur Gesetzgeber, ihm obliegt auch die Kontrolle der Staatsregierung und Verwaltung. Zu diesem Zweck steht den Abgeordneten insbesondere das Frage- und Informationsrecht zu.

Anfragen zum Plenum
In Sitzungswochen, in denen nach dem Sitzungsplan Dienstag- und Mittwoch-Sitzungen bzw. Sitzungsfolgen der Vollversammlung vorgesehen sind, kann jedes Mitglied des Landtags eine Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung richten. Die Anfragen zu einem Plenum werden mit den Antworten als Drucksache veröffentlicht.

Schriftliche Anfragen
Jedes Mitglied des Landtags hat das Recht, beim Landtag umfangreichere Anfragen an die Staatsregierung schriftlich einzureichen, die dann binnen vier Wochen schriftlich beantwortet und auf Wunsch des Abgeordneten als Landtagsdrucksache veröffentlicht werden.

Interpellationen
Eine Interpellation ist eine große öffentliche Anfrage an die Staatsregierung über besonders wichtige Angelegenheiten. Sie kann von einer Fraktion oder 20 Abgeordneten eingebracht werden. Interpellationen müssen vom Präsidenten der Staatsregierung unverzüglich zugeleitet werden. Nach der Beantwortung der Interpellation durch die Staatsregierung wird die Antwort den Fraktionen und Interpellanten zugeleitet. Falls diese es wünschen, wird die Interpellation im Plenum oder in dem für den Sachkomplex zuständigen Ausschuss behandelt. An die Beantwortung schließt sich eine Aussprache an, wenn sie von einer Fraktion oder 20 Abgeordneten verlangt wird. Sachanträge können bei dieser Besprechung nicht gestellt werden. Durch Beschluss des Ältestenrats kann eine Interpellation auch den Ausschüssen zur Behandlung zugewiesen werden.

Aktuelle Stunde
Aktuelle Stunde nennt man eine Aussprache in der Vollversammlung aus aktuellem Anlass über ein von den Fraktionen abwechselnd zu bestimmendes Thema, das von allgemeinem Interesse ist und in die Zuständigkeit des Landes fällt.

Parlamentsbeteiligungsgesetz
Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und der dazu getroffenen Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung verpflichtet sich die Staatsregierung, den Landtag frühzeitig beispielsweise über Vorhaben der Gesetzgebung, beabsichtigte Staatsverträge und, soweit es sich um Gegenstände von landespolitischer Bedeutung handelt, über Bundesratsangelegenheiten und über Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten. Insbesondere werden dem Landtag bereits die Entwürfe von Rechtsetzungsakten der Europäischen Union zugeleitet, die er auf Einhaltung der EU-Zuständigkeiten und des Subsidiaritätsprinzips überprüfen kann (Frühwarn-System zur Subsidiaritätskontrolle). Die Staatsregierung hat dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie diese Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Anträge
Anträge werden mit den Worten eingeleitet: „Der Landtag wolle beschließen”. Neben einzelnen Abgeordneten können Fraktionen in ihrer Gesamtheit Anträge und Änderungsanträge stellen. Für dringliche Angelegenheiten sieht die Geschäftsordnung die Möglichkeit vor, Dringlichkeitsanträge einzureichen, über die dann beschleunigt entschieden wird mehr

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