Coronavirus | Hinweise für Medienvertreter

(Stand: 01.05.2022)

Die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie werden regelmäßig dem Infektionsgeschehen angepasst.

Die aktuelle Infektionslage erlaubt es auch im Landtag, die verpflichtenden Maßnahmen weiter zurückzufahren und der Eigenverantwortung einer jeden und eines jeden noch mehr Raum zu überlassen. Deshalb ist die 8. Anordnung und Dienstanweisung vom 31. März 2022, die zuletzt noch rechtlich verpflichtende Maßgaben enthielt, mit Wirkung ab dem 1. Mai 2022 in Gänze aufgehoben.

Damit entfallen ab dem 1. Mai 2022

  • die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske (unabhängig davon, ob FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske) und
  • die 3G-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen.

Es gelten insofern derzeit keinerlei pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen mehr.

Dennoch wird allen Beteiligten weiterhin dringend empfohlen, die allseits bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Dazu zählen – je nach eigener Einschätzung der Situation – insbesondere

  • der Sicherheitsabstand von 1,5 m,
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und
  • die regelmäßige Testung.

Details zu den Regelungen finden Sie in der Anordnung und Dienstanweisung bzw. in der Allgemeinverfügung (aktuelle Fassungen siehe Kasten rechts ►hier).

Wir bitten aus organisatorischen Gründen weiterhin um Anmeldung von TV-Teams (bitte alle Teammitglieder benennen) unter pressesprecher@bayern.landtag.de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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