Staatsregierung

Die Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären.

Die Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre werden vom Ministerpräsidenten berufen. Hierzu und zur Festlegung der Anzahl der Staatsministerien sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Ressorts bedarf der Ministerpräsident der Zustimmung des Landtags. Diese ist auch erforderlich, wenn der Ministerpräsident Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre entlässt.


Die Bayerische Staatsregierung bietet unter http://www.bayern.de/ aktuelle Informationen über Bayern.

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Politik im Bayerischen Landtag

Das politische Leben im Landtag wird von den Fraktionen gestaltet. Politische Fragen richten Sie bitte direkt an die

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