Staatsregierung
Die Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären.
Die Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre werden vom Ministerpräsidenten berufen. Hierzu und zur Festlegung der Anzahl der Staatsministerien sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Ressorts bedarf der Ministerpräsident der Zustimmung des Landtags. Diese ist auch erforderlich, wenn der Ministerpräsident Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre entlässt.
Die Bayerische Staatsregierung bietet unter http://www.bayern.de/ aktuelle Informationen über Bayern.
- Ministerpräsident
- Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
- Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales
- Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Staatsministerium der Justiz
- Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Staatsministerium für Digitales
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Politik im Bayerischen Landtag
Das politische Leben im Landtag wird von den Fraktionen gestaltet. Politische Fragen richten Sie bitte direkt an die