Ausschuss öffentlicher Dienst wirft Blick auf Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

04.02.2020

  

 Der Freistaat hat seine Pflichtquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erneut übererfüllt – das berichtete Ministerialdirigentin Dr. Nicole Lang aus dem Finanzministerium dem Ausschuss öffentlicher Dienst.

•    Im Jahr 2018 waren rund 189.500 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt – das entspricht wie bereits im Vorjahr einer Quote von 5,57 Prozent.

•    „Vor allem aufgrund der aktuell stattfindenden Verjüngung des Personalkörpers ist das als Erfolg zu werten“, sagte Lang. Eine Ausgleichsabgabe war nicht zu leisten.



Zum Stichtag 31. Dezember 2017 lebten in Bayern rund 1.148.700 schwerbehinderte Menschen – über 50.000 mehr als vor zehn Jahren. Ursache für Behinderungen sind zu fast 95 Prozent Krankheiten. So verwundert es nicht, wenn der Anteil schwerbehinderter Menschen in der Altersgruppe zwischen 15 und 35 Jahren lediglich zwischen 1,7 und 2,1 Prozent, bei den über 65-Jährigen bei über 24 Prozent liegt. Dennoch lag der Anteil schwerbehinderter Menschen bei den gesamten Neueinstellungen bei 2,42 Prozent.

Innerhalb der Staatsregierung schwankt die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen zwischen den einzelnen Ressorts stark. Spitzenreiter ist das Arbeitsministerium mit einer Quote von rund 13,7 Prozent. Das Kultus- und das Wissenschaftsministerium hingegen reißen mit 3,99 beziehungsweise 4,09 Prozent die Pflichtquote. Die Unterschiede ergeben sich laut Lang unter anderem aus den jeweiligen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit – zum Beispiel bei Lehrkräften oder der Polizei.

Das staatliche Auftragsvolumen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen konnte mit über 1,2 Millionen Euro um rund 40.000 Euro gesteigert werden. Hier konnten vor allem das Kultus- und das Wissenschaftsministerium mit Ausgaben in Höhe von zusammen rund 280.000 Euro punkten. Auch das Justizministerium konnte sein Auftragsvolumen mit rund 146.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifachen. In der Staatskanzlei hingegen sind die Ausgaben von rund 19.000 auf 2.000 Euro gesunken.
 
Um schwerbehinderte Menschen im Freistaat stärker zu fördern, setzt die Staatsregierung auf verschiedene Maßnahmen. Neben den neu bekannt gegebenen, vollumfänglich überarbeiteten Bayerischen Inklusionsrichtlinien wurden im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals zwei zentrale Haushaltstitel, dotiert mit insgesamt rund 2,2 Millionen Euro pro Jahr für Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und an Inklusionsbetriebe geschaffen – die allerdings im Berichtsjahr nicht vollständig abgerufen wurden. Außerdem wurde die Zahl der Stellen, die der Einstellung von schwerbehinderten Menschen vorbehalten sind, mit dem Nachtragshaushalt 2018 von 150 auf 200 p.a. erhöht. Die angehobene Stellensperre wurde im Haushaltsgesetz 2019/2020 aufrechterhalten.

Holger Kiesel, der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, war verhindert. In einem Statement ließ er aber die Ausschussmitglieder wissen, dass er sich über das Ende des Abwärtstrends bei der Quote freue. Kiesel ließ aber betonen, dass sich noch immer viele Menschen insbesondere mit psychischen Behinderungen mit Anliegen an ihn wenden würden. In den Behörden des Freistaats müsse ein offener und vorurteilsfreier Umgang etabliert werden. Auch seien mehr Gelder für eine bessere Ausstattung bei barrierefreier Soft- und Hardware nötig.

In der anschließenden Aussprache betonte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Fackler (CSU), wie wichtig die Vorbildfunktion des Freistaats bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist. Ziel sei es daher, die Quote wieder zu erhöhen und auch Maßnahmen für die von Kiesel angesprochenen Themen zu finden.

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte, künftig im Bericht nicht nur über Zahlen, sondern auch über die Arbeitsbedingungen zu berichten. Seien diese gut, blieben schwerbehinderte Menschen länger im Erwerbsleben, was wiederum die Quote erhöhen würde.

Arif Tasdelen (SPD) freute sich darüber, dass die Quote knapp erreicht wurde. Für ein echtes Spiegelbild der Gesellschaft müsste die Schwerbehindertenquote aber bei neun Prozent liegen, sagte er. Das sei der Anteil der Menschen an der bayerischen Gesamtbevölkerung, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde.

Markus Bayerbach (AfD) sah die hohe Quote skeptisch, weil die meisten Menschen erst im Laufe ihres Lebens schwerbehindert würden. „Wir sollten das daher nicht feiern, sondern überlegen, woran das liegt.“
 
Dr. Wolfgang Heubisch wollte von Ministerialdirigentin Lang wissen, wie hoch die Quoten in anderen Bundesländern sind. Sie antwortete, diese seien vor allem in Stadtstaaten wie Berlin mit rund 7,9 Prozent im Jahr 2017 deutlich höher. Aber auch in Hessen läge sie im Jahr 2017 bei 7,5 Prozent. „Es gibt also“, sagte Heubisch, „für Bayern noch Luft nach oben.“

David Lohmann

 

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