Kinderkommission diskutiert Bericht zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“

23.02.2020

„Fürs Grundgesetz zählt jedes Wort“, so Stefan John, Ministerialdirigent am Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Er war in die Kinderkommission (KiKo) gekommen, um den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vorzustellen.

Die Frage sei nicht, ob Kinderrechte ins Grundgesetz geschrieben werden, sondern wie. In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung sich darauf geeinigt, Kinderrechte ausdrücklich in der Verfassung zu verankern. Über die genaue Ausgestaltung sollte eine Arbeitsgruppe beraten. Für Bayern nahm das Sozialministerium unter Beteiligung des Innenministeriums daran teil.

Die Arbeitsgruppe hat mehrere Varianten der Regelung diskutiert und in ihrem Abschlussbericht von Oktober 2019 veröffentlicht. Bei der Suche nach der Formulierung gehe es darum, ob sie die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abbildet oder darüber hinausgeht, machte John deutlich. Tut sie Letzteres, sei nicht klar, welche Folgen das haben wird.

Ein Beispiel: Soll es heißen „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte“ oder „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte“? Wird das Wort „Förderung“ mitaufgenommen, stelle sich die Frage, ob sich daraus neue Pflichten im Verhältnis zwischen Eltern und Kind ergeben.

„Ich hoffe, dass es gelingt, keine Barrieren aufzubauen und im Interesse der Kinder voranzugehen“, so die KiKo-Vorsitzende Tanja Schorer-Dremel (CSU). Sie appellierte an die Abgeordneten, mindestens den kleinsten, besser aber noch „den größtmöglichen gemeinsamen Nenner“ zu finden.  

Es sei „wunderschön“, den Kinderrechten im Grundgesetz ein Gesicht zu geben, sagte Tobias Gotthardt (FREIE WÄHLER), der seine Kollegin Gabi Schmidt vertrat. Trotzdem müsse man in die Tiefe gehen und streiten, wenn man die Verfassung ändern will.

„Ich bin der Auffassung, dass man, wenn man das Grundgesetz ändert, auch mal mutig sein darf, natürlich ohne die Grundarchitektur zu gefährden“, so der stellvertretende Vorsitzende Johannes Becher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Katrin Ebner-Steiner (AfD) warnte, dass aus dem Begriff „Förderung“ eine Kita-Pflicht abgeleitet wird. Sie befürchtet, ebenso wie Teile der Union, dass durch die Verfassungsänderung Elternrechte eingeschränkt werden.

Kinder seien als eigenständige Persönlichkeiten hervorzuheben, betonte die SPD-Abgeordnete Doris Rauscher mit Blick auf die Verfassungsänderung. Sie seien nicht das Eigentum ihrer Eltern.

Julika Sandt (FDP) befürwortete eine frühe, verbindliche Förderung von Kindern. Auch sei es gut, wenn in der Verfassung verankert werde, dass man Kindern Gehör verschaffen will.

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