Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Verwaltungsrates, Kliniken im Naturpark Altmühltal
2. Mitglied des Kreistags / weitere stellvertretende Landrätin (bis 30.04.2020), Kreistag / Landkreis Eichstätt
3. Mitglied des Stadtrats, Stadt Eichstätt
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Erste Vorsitzende (ehrenamtlich), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bayern e.V., München
2. Erste Vorsitzende (ehrenamtlich), Obst- und Gartenbauverein Landershofen, Landershofen/Eichstätt
3. Mitglied des Vorstandes (ehrenamtlich), Musikschule Eichstätt e.V., Eichstätt
4. Mitglied des Bundesvorstandes (ehrenamtlich), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Bonn, seit 14.10.2021
5. Vorsitzende (ehrenamtlich), Landschaftspflegeverband im Landkreis Eichstätt, Eichstätt
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Beamtin, Freistaat Bayern, München, gesetzliches Rückkehrrecht
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistages (ehrenamtlich), Landkreis Eichstätt, Eichstätt,
monatlich 50,00 EUR (brutto*),
3. Quartal 2022: 60,00 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Verwaltungsrates (ehrenamtlich), Kliniken im Naturpark Altmühltal, Eichstätt
3. Mitglied des Stadtrates (ehrenamtlich), Stadt Eichstätt, Eichstätt, seit 01.05.2020,
monatlich 100,00 EUR (brutto*),
zusätzlich 2022: 50,00 EUR (brutto*)
3. Quartal 2022: 100,00 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. stellv. Generalsekretärin, CSU Bayern e.V., München, seit 25.02.2022, monatlich 2.000,00 EUR (brutto*)
2. Erste Vorsitzende (ehrenamtlich), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bayern e.V., München,
2022: 156,10 EUR (brutto*)
3. Quartal 2022: 81,20 EUR (brutto*)
3. Erste Vorsitzende (ehrenamtlich), Obst- und Gartenbauverein Landershofen, Landershofen/Eichstätt
4. Mitglied des Vorstandes (ehrenamtlich), Musikschule Eichstätt e.V., Eichstätt
5. Mitglied des Bundesvorstandes (ehrenamtlich), Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Bonn, seit 14.10.2021
6. Vorsitzende (ehrenamtlich), Landschaftspflegeverband im Landkreis Eichstätt, Eichstätt
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.