1996 Abitur am Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld, Universitäten Regensburg und Freiburg: M.A. in Politikwissenschaft/Germanistik, Parlamentarischer Referent im Europaparlament und Bundestag, Fachreferent Arbeitgeberverband, seit 2015 Mitglied der FREIEN WÄHLER Bundesvereinigung, seit 2017 Mitglied im Bundesvorstand der FREIEN WÄHLER, jugend- und europapolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Betreuungsabgeordneter für die Landkreise Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth, Mitglied und langjähriges Bundesvorstandsmitglied im KKV-Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Ausschussvorsitzender der europäischen Mittelstandsvereinigung SME connect, FFW Dallackenried.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
08.11.2023 - heute
Staatssekretär für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wahlkreis:
Oberpfalz
Weitere Gremien:
23.04.2021 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
06.02.2020 - heute Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH (Mitglied)
26.01.2020 - heute Ausschuss der Regionen (stv. Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Mitglied)
01.01.2019 - 12.02.2019 Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.