Kinderkommission des Bayerischen Landtags

Der Bayerische Landtag ist eines der wenigen Parlamente in Deutschland, das über eine Kinderkommission verfügt. Erstmalig wurde eine Kinderkommission in der 16. Wahlperiode eingesetzt.

Die Kinderkommission weist – neben der paritätischen Besetzung unabhängig von der Fraktionsstärke – im Vergleich zu den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Bayerischen Landtags einige weitere Besonderheiten auf: So ist etwa für das Zustandekommen von Beschlüssen eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Damit will der Bayerische Landtag bewusst ein Zeichen setzen: Für ein Miteinander über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zum Wohle unserer Kinder.

In der 19. Wahlperiode wurde mit Plenarbeschluss vom 03.07.2024 (Drs. 19/2680(Dokument vorlesen)) erneut eine Kinderkommission eingesetzt.

Welche Themenschwerpunkte hat die Kinderkommission?

  • Kinderrechte
  • Kinderschutz
  • Kindeswohl
  • Kinderarmut
  • Kinder und Bildung
  • Kindergesundheit
  • Kinder und ihre Mitspracherechte
  • Inklusion - Kinder und Behinderung
  • Kinder und Medienkompetenz

     

Das Gremium tagt donnerstags in den Sitzungswochen mit Dienstagsplenum. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

 

Besuch eines Hortes “Ein unvergesslicher Tag im Kindergarten - im Film hautnah erleben”

Die Kinderkommission hat einen Kinderhort besucht. Die Kinder haben die Mitglieder der Kinderkommission mit spannenden Geschichten, lustigen Momenten und einem Blick in ihren Hortalltag begeistern können. Es wurden viele Fragen gestellt und beantwortet. Ein Tag voller unvergesslicher Erlebnisse. Erfahren Sie mehr über diesen besonderen Besuch in folgendem Film.

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