Kinderkommission des Bayerischen Landtags
Der Bayerische Landtag ist eines der wenigen Parlamente in Deutschland, das über eine Kinderkommission verfügt. Erstmalig wurde eine Kinderkommission in der 16. Wahlperiode eingesetzt.
Die Kinderkommission weist – neben der paritätischen Besetzung unabhängig von der Fraktionsstärke – im Vergleich zu den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Bayerischen Landtags einige weitere Besonderheiten auf: So ist etwa für das Zustandekommen von Beschlüssen eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Damit will der Bayerische Landtag bewusst ein Zeichen setzen: Für ein Miteinander über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zum Wohle unserer Kinder.
In der 19. Wahlperiode wurde mit Plenarbeschluss vom 03.07.2024 (Drs. 19/2680) erneut eine Kinderkommission eingesetzt.
Das Gremium tagt donnerstags in den Sitzungswochen mit Dienstagsplenum. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.
Welche Themenschwerpunkte hat die Kinderkommission?
- Kinderrechte
- Kinderschutz
- Kindeswohl
- Kinderarmut
- Kinder und Bildung
- Kindergesundheit
- Kinder und ihre Mitspracherechte
- Inklusion - Kinder und Behinderung
- Kinder und Medienkompetenz