Der Land·tag hat drei wichtige Aufgaben
Der Land·tag wählt den Minister·präsidenten.
Der Land·tag kontrolliert die Regierung.
Der Land·tag macht die Gesetze für Bayern.
Der Land·tag wählt den Minister·präsidenten
Die größte Fraktion im Land·tag macht einen Vorschlag,
wer Minister·präsident werden soll.
Der ganze Land·tag stimmt ab.
Wenn die Mehrheit für die Person ist,
wird sie Minister·präsident.
Dr. Markus Söder ist Bayerischer Minister·präsident.
Er ist für 5 Jahre gewählt.
Der Minister·präsident bestimmt Minister und Staats·sekretäre.
Jeder hat eine eigene Aufgabe.
Zusammen mit dem Minister·präsidenten sind sie die Bayerische Regierung.
Man sagt dazu auch das bayerische Kabinett.
Der Land·tag kontrolliert die Regierung
Der Land·tag prüft die Arbeit von der Regierung.
Die Regierung braucht zum Beispiel Geld für ihre Arbeit.
Der Land·tag genehmigt das Geld - oder nicht.
Der Land·tag stellt der Regierung Fragen.
Der Minister·präsident und die Minister müssen ehrlich antworten.
Der Land·tag spricht über alle Themen öffentlich.
Besucher dürfen bei der Plenar·sitzung dabei sein.
Die Plenar·sitzung kann man auch im Internet über Plenum Videos anschauen.
Der Land·tag macht Gesetze für Bayern
Damit die Menschen gut zusammen leben, braucht man Gesetze.
Der Land·tag macht die Gesetze für Bayern.
Die Abgeordneten sprechen viel mit den Menschen.
Sie kennen die Wünsche der Menschen.
Sie haben Ideen für neue Gesetze.
In den Ausschüssen beraten Abgeordnete über die Gesetzes·ideen.
Sie bereiten die Gesetzes·ideen für die Abstimmung vor.
Im Plenum sprechen die Abgeordneten lange über die Gesetzes·idee.
Dann stimmen sie darüber ab.
Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dafür ist,
wird aus der Gesetzes·idee ein Gesetz.
Das Gesetz gilt dann für alle Menschen in Bayern.