Ausschüsse & Gremien

Außer in der Vollversammlung und den ständigen Ausschüssen arbeiten die Abgeordneten des Landtags in weiteren Gremien, deren Arbeitsbereiche über die Beratung von konkreten Gesetzesvorhaben oder Petitionen hinausgehen.

Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den 14 ständigen Ausschüssen ab. Die Abgeordneten konzentrieren sich in jedem Ausschuss auf ein bestimmtes Politikfeld (Fachausschussprinzip) und beraten in der Regel öffentlich Gesetzentwürfe und Anträge und geben Empfehlungen für Beschlüsse an die Vollversammlung ab. Außerdem behandeln die Ausschüsse abschließend Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern.

Im Weiteren arbeiten die Mitglieder des Landtags in weiteren Gremien zum Teil gemeinsam mit Sachverständigen und manchmal zeitlich begrenzt an Detailfragen oder komplexen Sachverhalten (zum Beispiel in Enquete-Kommissionen), an der Aufklärung bestimmter Fragen (Untersuchungsausschüsse) oder sie bereiten Beratungen vor (zum Beispiel Ältestenrat).

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