Staatsflagge

Der Freistaat Bayern verfügt über zwei Flaggen, die beide seit 1953 gleichgestellt nebeneinander geführt werden. Sowohl die Rautenflagge als auch die Streifenflagge in den durch die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 (Art. 1 Abs. 2) festgelegten Landesfarben Weiß und Blau tragen kein Staatswappen.

Die Landesfarben Weiß und Blau sowie die Rauten stammten ursprünglich aus dem Wappenschild der Grafen von Bogen, einem ostbayerischen Adelsgeschlecht mit Sitz in Bogenberg bei Straubing.

Nach dem Aussterben des Geschlechts im Mannesstamm durch den Tod Adalberts V. (gest. 1242) ging das Wappen an den Stiefbruder Adalberts, den Wittelsbacher Herzog Otto II. von Bayern, über. Dessen Mutter, die böhmische Herzogstochter Ludmilla, war in zweiter Ehe nach dem Tod ihres ersten Gatten, Adalbert IV. von Bogen, mit Herzog Ludwig I. von Bayern verheiratet. Seit 1242 führen die Wittelsbacher die weiß-blauen Rauten im eigenen Wappenschild.

Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, auch Wecken genannt, wobei auch die angeschnittenen Rauten gezählt werden. Vom Betrachter aus gesehen ist die erste Raute oben links auf der Flagge weiß.

Die Streifenflagge besteht aus einem weißen und einem blauen horizontal gelagerten Streifen, wobei der weiße Streifen oben liegt.

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