Bayernhymne
Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen ruhe Seine Segenshand!
Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau
Und erhalte dir die Farben Seines Himmels, weiß und blau!
Das Lied „Für Bayern“ war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle zur Bayernhymne wurde.
Der Weg zur Hymne
Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Öchsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Öchsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied „Für Bayern“ widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Öchsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischer Lehrerverein und Bayerischer Sängerbund).
Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied „Für Bayern“ sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den Landtagsbeschluss am 3. März.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell „Hymne“ genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet.
Regelung zur Textgestaltung der Bayernhymne
In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die sogenannte „Königsstrophe“. Ihr erster Vers lautete: „Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!“ 1918 wurde diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter Josef Maria Lutz verfasste 1946 eine neue dritte Strophe. Sie beginnt mit den Worten: „Gott . . . mit allen, die der Menschen heilig Recht treu behüten und bewahren!“
Diskussionen über unterschiedliche Textgestaltungen der Bayernhymne beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird.
Literaturhinweis: Eine Darstellung der Hymnengeschichte hat der Bayerische Landesverein für Heimatpflege in seiner Zeitschrift „Schönere Heimat“, Heft 4, 1996 veröffentlicht. Im Historischen Lexikon Bayerns findet sich ein Online-Artikel zur Geschichte der Bayernhymne.
Offizielle Fassung der Bayernhymne nach der Bekanntmachung von 1980
1. Strophe:
Gott mit dir, du Land der Bayern,
deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
ruhe Seine Segenshand!
|: Er behüte deine Fluren,
schirme deiner Städte Bau
Und erhalte dir die Farben
Seines Himmels, weiß und blau! :|
2. Strophe:
Gott mit dir, dem Bayernvolke,
dass wir, uns’rer Väter wert,
fest in Eintracht und in Frieden
bauen uns’res Glückes Herd!
|: Dass mit Deutschlands Bruderstämmen
einig uns ein jeder schau
und den alten Ruhm bewähre
unser Banner, weiß und blau! :|