1987 Abitur, 1987-1993 Studium und anschl. bis 1996 juristischer Vorbereitungsdienst, 1997-2000 Syndikus bei der Sparkasse Spree Neiße, 2000 bis Ende 2022 selbstständige Rechtsanwältin, seit 2003 Mitglied im Bayerischen Landtag.
Seit 1999 SPD-Parteimitglied, bis 2018 Stadträtin in Stadtbergen, Kreisrätin im Landkreis Augsburg bis Ende 2023, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Frauenpolitik, für Bildung und Kultus, für Entwicklungspolitik und Erinnerungspolitik.
Verwaltungsrätin Diakonisches Haus Augsburg, Mitglied im AWO-Präsidium sowie Gleichstellungsbeauftragte, Schirmherrin des Vereins "elwela" gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Vorsitz der AsF Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Schwaben, Vorstand der VHS Augsburg Land.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 06.10.2003 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
06.10.2003 bis heute
SPD
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
15.11.2023 - 22.07.2024 Ältestenrat (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2024 - heute Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
Weitere Funktionen:
19.05.2021 - 15.07.2024 Parlamentarische Geschäftsführerin SPD
20.09.2013 - 22.10.2023 Stv. Fraktionsvorsitzende SPD
Wahlkreis:
Schwaben
Präsidium:
06.10.2003 - 20.10.2008 5. Schriftführerin des Präsidiums
Ausschüsse:
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik (Mitglied)
Weitere Gremien:
10.12.2003 - 20.10.2008 stellvertretende Vorsitzende des Gefängnisbeirates JVA Aichach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags, Landkreis Augsburg, Augsburg, monatlich 300 EUR (brutto*), beendet zum 31.12.2023
Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Diakonissenanstalt Augsburg, Augsburg
stellv. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Bayerische Landeszentrale für politische Bildung, München
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Präsidiums - Gleichstellungsbeauftragte, AWO Schwaben, Stadtbergen bis 31.12.2023 monatlich 319,20 EUR (brutto*), ab 01.01.2024 monatlich 328,14 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Vorstands - Schatzmeisterin, Volkshochschule Augsburger Land e. V., Augsburg 2023: 51 EUR (brutto*) 2024: 51 EUR (brutto*)
3. Mitglied, Landesbeirat für Erwachsenenbildung, München, seit 28.11.2023
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.