Rechtsgrundlagen
Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Rechtsgrundlagen mit Bezug zur parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Bayerischen Landtags ist das Bayerische Abgeordnetengesetz. Die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen sind im Bayerischen Fraktionsgesetz festgeschrieben. Das Recht der Bürger, sich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Landtag zu wenden, ist im Petitionsgesetz ausgeführt.
Diese und weitere wichtige Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bayerischen Landtags:
- Bayerische Verfassung
- Bayerisches Abgeordnetengesetz
- Richtlinien für Mitarbeiterbeschäftigung von Abgeordneten(Dokument vorlesen)
- Fraktionsgesetz
- Richtlinien zur Wirtschaftsführung der Fraktionen nach Art. 11 des Bayerischen Fraktionsgesetzes(Dokument vorlesen)
- Landeswahlgesetz
- Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags
- Petitionsgesetz
- Parlamentsbeteiligungsgesetz
- Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz
- Untersuchungsausschussgesetz
- Geheimschutzordnung
- Gesetz über die Aufgaben der G10-Kommission
- Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz
- Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
- Artikel 17 BayDSG (Datenschutzkommission)
- Ausführungsbestimmungen zu der Führung des Großen Bayerischen Staatswappens durch Mitglieder des Bayerischen Landtags(Dokument vorlesen)
- Grundgesetz
Weitere Bestimmungen und Richtlinien zur Arbeit der Abgeordneten finden Sie unter Abgeordnetenrecht.
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Bayerische Verfassung
- Bayerische Verfassung - Überblick
- Bayerische Verfassung - deutsche Version
- Constitution of the Free State of Bavaria – English(Dokument vorlesen)
- Constitution de l'État libre de Bavière – Francais(Dokument vorlesen)
- Constitución del Estado Libre de Baviera – Espagnol(Dokument vorlesen)
- Volksentscheid 15.09.2013