Petitionsberichte

Nach der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag berichtet die Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, sog. "Petitionsausschuss", der Vollversammlung  des Bayerischen Landtags zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode mündlich über die Beratungen der Petitionen in den Ausschüssen. Der Bericht bietet eine Übersicht über die Themenbereiche der Petitionen und stellt dar, wie sie erledigt wurden. Soweit die Behandlung aus zeitlichen Gründen in der laufenden Wahlperiode nicht mehr erfolgen kann, werden die Petitionen in der nächsten Wahlperiode behandelt.

Am 04.07.2023 wurde im Plenum der Petitionsbericht der 18. Wahlperiode gegeben. Den Bericht und die Anlage dazu finden Sie folgend:

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