Landeshaushalt des Freistaates Bayern

Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt

Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung.

Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.

In Bayern ist der Doppelhaushalt mit Nachträgen das bislang übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung.

Erklärvideo zur Entstehung des Doppelhaushalts

Aktivierung erforderlich

Durch das Klicken auf dieses Video werden in Zukunft Youtube-Videos auf www.bayern.landtag.de eingeblendet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Youtube übermittelt werden. Sie können mit einem Klick dauerhaft das Abspielen aktivieren oder auf der Datenschutz Seite die Aktivierung auch dauerhaft wieder rückgängig machen.

Weitere Informationen

Den beschlossenen Doppelhaushalt 2024/2025 finden Sie hier.

Seitenanfang