Landeshaushalt des Freistaates Bayern

Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt

Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung.

Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.

In Bayern ist der Doppelhaushalt mit Nachträgen das bislang übliche Verfahren der Haushaltsaufstellung.

 

Den Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 finden Sie hier.

Seitenanfang