Fraktionen
Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen im Bayerischen Landtag, zu denen sich Mitglieder des Bayerischen Landtags zusammenschließen.
In der 19. Wahlperiode (2023-2028) sind folgende fünf Fraktionen im Bayerischen Landtag vertreten:
Die Fraktionsvorsitzenden sind Klaus Holetschek (CSU), Florian Streibl (FREIE WÄHLER), Katrin Ebner-Steiner (AfD), Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Holger Grießhammer (SPD).
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten der Fraktionen bzw. der Parteien.
Die Fraktionen sind über ihre Geschäftsstellen zu erreichen (siehe rechte Spalte).
Die Geschäftsordnung verlangt als Mindestgröße einer Fraktion fünf Abgeordnete. In der Regel schließen sich die Abgeordneten, die Mitglieder derselben Partei sind, zu einer Fraktion zusammen.
Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und ihren Vorstand. Hauptaufgabe der Fraktionen ist die politische Willensbildung. Sie bereiten Stellungnahmen vor, erarbeiten Vorlagen und legen die Haltung der Fraktion in den Ausschüssen sowie im Landtagsplenum fest. Die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen ist im Einzelnen im Bayerischen Fraktionsgesetz geregelt.
Der 19. Bayerische Landtag besteht aufgrund von 11 Überhang- und 12 Ausgleichsmandaten aus 203 Mitgliedern. Dem 18. Bayerischen Landtag (2018 bis 2023) gehörten dagegen 205 Abgeordnete an.
Die CSU stellt in dem Fünf-Fraktionen-Parlament 85 Abgeordnete. Die FREIEN WÄHLER haben 37 Abgeordnete. Die AfD zählt 32 Mitglieder. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen ebenso 32 Abgeordnete. Die SPD kommt auf 17 Mandate.
Wenn Sie politische Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Fraktionen.
Randspalte
Fraktionsgeschäftsstelle CSU
Fraktionsgeschäftsstelle FREIE WÄHLER
Fraktionsgeschäftsstelle AfD
Fraktionsgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktionsgeschäftsstelle SPD
Bayerisches Fraktionsgesetz
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