Petitionsverfahren

Bevor Sie eine Petition einreichen, lesen Sie sich bitte zunächst die Häufigen Fragen (FAQ) durch. Auch steht Ihnen unsere Petitionsbroschüre (Dokument vorlesen) zur Information zur Verfügung. Sobald uns Ihre Petition erreicht, geht es nun im Landtag wie folgt weiter:

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, sog. "Petitionsausschuss" oder einer der weiteren 13 Ausschüsse nehmen sich Ihrer Petition nach dem Fachausschussprinzip an. Zunächst wird Ihr Anliegen mit allen eingereichten Unterlagen unmittelbar an die Bayerische Staatsregierung weitergeleitet. Sobald daraufhin das zuständige Bayerische Staatsministerium eine Stellungnahme abgegeben hat, befasst sich ein Ausschuss mit Ihrer Petition und überprüft im Rahmen seines Kontrollrechts über die Staatsregierung zum Beispiel die beanstandeten behördlichen Entscheidungen.

In der Praxis bedeutet dies:

Zwei Mitglieder des Ausschusses, jeweils eines aus der Regierungsfraktion (CSU/FREIE WÄHLER) und eines aus einer Oppositionsfraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, SPD) werden vom Ausschussvorsitz zur Sachverhaltsaufklärung eingeteilt. Sie machen sich vor der Ausschusssitzung sachkundig und tragen jeweils den Sachverhalt der Petition in grundsätzlich öffentlichen Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses vor. Die Vorträge schließen jeweils mit einem Entscheidungsvorschlag, auch Votum, genannt ab. Danach kann sich jedes Ausschussmitglied zu Wort melden und ggf. weitere abweichende Voten abgeben. Bei der Behandlung Ihrer Petition werden die Abgeordneten zunächst grundsätzlich prüfen, wie sie sich zur angeforderten Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung verhalten. Bei Bedarf kann der Ausschuss laut Petitionsgesetz auch noch weitere Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung beschließen (siehe Kasten).

Nach vollständiger Sachverhaltsaufklärung und Austausch aller Argumente der sechs Fraktionen, wird der Ausschuss einen Petitions-Beschluss fassen. Eine Ausfertigung des Beschlusses erhalten Sie zugesendet, sobald das Ausschussprotokoll durch den Stenografischen Dienst (Dokument vorlesen) des Landtags erstellt wurde. Ob Sie weitere Unterlagen erhalten (Stellungnahme der Staatsregierung bzw. Ausschussprotokoll) entscheidet der Ausschuss.

Weitere Informationen, zum Beispiel zur Dauer des Petitionsverfahren und was die Voten bedeuten, finden Sie in unseren Häufigen Fragen (FAQ).

Randspalte

Sachverhaltsaufklärung

z.B.
schriftliche und mündliche Stellungnahmen der Staatsregierung

Berichte der Staatsregierung

Vorlage von Akten

Ortsbesichtigungen

Anhörung von Sachverständigen

Wie können Bürgerinnen und Bürger daür sorgen, dass ihre Themen von der Politik behandelt werden? Wohin kann man sich mit seinem persönlichen Anliegen wenden? Und wie kann der Bayerische Landtag auch ganz direkt helfen? Mit Volksbegehren und Petitionen kann man Politik machen, ohne selbst in die Politk zu gehen. Und wie das funktioniert, finden unsere Hosts in Gesprächen unter anderem mit der SPD-Abgeordneten Alexandra Hiersemann und einem Petitions-Spezialisten der Landtagsverwaltung heraus.

Ansprechpartner der Landtagsverwaltung

Zentralstelle für Petitionen
Leiter des Referats P II
Ausschüsse und Kommissionen
petitionen@bayern.landtag.de
Telefon +49 89 4126-2227
Fax +49 89 4126-1768

Broschüre Petitionsrecht(Dokument vorlesen)

 

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