Parlamentsgeschichte
Der Bayerische Landtag zählt zu den ältesten Parlamenten in Europa. Die Wurzeln des vormodernen Parlamentarismus reichen in Bayern zurück bis ins frühe 14. Jahrhundert.
Säkularisation (1802/03), Mediatisierung (1803/06) und die napoleonischen Kriege (bis 1815) führten zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu tiefgreifenden Veränderungen im Staatsgebiet des Kurfürstentums bzw. ab 1806 Königreiches Bayern: Zahlreiche ehemals selbständige Territorien, insbesondere Frankens und Schwabens fielen damals an Bayern. Die Entwicklung von vormodernen Stufen des parlamentarischen Systems verlief in den einzelnen Territorien unterschiedlich:
Die Landstände im Herzog- und Kurfürstentum Bayern
1311
In Altbayern markiert die "Ottonische Handfeste" vom 15. Juni 1311 den Anfang der parlamentarischen Geschichte. Der Wittelsbacher Herzog Otto III. von Niederbayern benötigte nach seiner Vertreibung als König von Ungarn dringend Geld. Dafür bewilligte der niederbayerische Adel eine neue Steuer, ließ sich aber gleichzeitig eigene Rechte (z. B. die Niedere Gerichtsbarkeit) bestätigen. Diese Urkunde wurde zur Grundlage für die Freiheiten der drei Landstände: dem Adel, der Geistlichkeit sowie den Städten und Märkten.
Die landständische Vertretung wurde auch „Landschaft“ genannt. Die Stände kamen zu den sogenannten „Landtagen“ zusammen.
1508
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden die Herzogtümer Ober- und Niederbayern unter Herzog Albrecht IV. wieder vereinigt. Seither tagten die Landstände Bayerns in den Städten Straubing, Landshut, Ingolstadt und München. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts nur noch in München. Ihr Ziel - ein größeres Mitspracherecht - erreichten sie mit der erklärten "Landesfreiheit" von 1508. Diese Urkunde bedeutete für 300 Jahre das „Grundgesetz“ der landständischen Verfassung des Herzogtums Bayern.
1669
In der Zeit des fürstlichen Absolutismus wurde die Macht der Landstände wieder zurück gedrängt. Während der langen Regentschaft Kurfürst Maximilians I. wurde der Landtag kaum mehr einberufen. 1669 versammelte sich der altbayerische "Landtag" zum letzten Mal. Er setzte einen ständigen Ausschuss ein – die Landschaftsverordnung, die bis zum nächsten Landtag die Geschäfte führen sollte. Ein Landtag nach der alten Verfassung wurde aber nicht mehr einberufen. Nominell blieben die landständischen Rechte und Freiheiten erhalten.
(Landtagsverhandlungen online: 1429-1513 (Krenner-Edition), 1514-1669 (Landschafts-Edition))
Weitere landständische Vertretungen
Nicht nur in Altbayern gab es Landstände, sondern auch in einigen der Fürstentümer, die Anfang des 19. Jahrhunderts an Bayern fielen. Im Hochstift Würzburg etwa lassen sich die Wurzeln der Landstände bis ins 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Im 17. Jahrhundert verloren die Würzburger Stände weitgehend ihren Einfluss. Im Jahr 1639 trat letztmalig der gesamte Würzburger Landtag zusammen. 1701 fand ein letzter Ausschusstag statt. Ähnlich war die Entwicklung im Hochstift Passau, wo 1660 zum letzten Mal ein Landtag abgehalten wurde.
Eine eigenständige Landschaft gab es zeitweise auch in der Oberpfalz, bevor diese 1628 im Kurfürstentum Bayern aufging. Weitere landständische Korporationen in Gebieten des heutigen Bayern gab es unter anderem im Erzstift Salzburg, im Hochstift Bamberg, in den Markgraftümern Ansbach und Bayreuth, im Fürstentum Pfalz-Neuburg, in der Fürstabtei Kempten, in der Fürstpropstei Berchtesgaden und in Österreichisch-Schwaben.
Aufhebung der landständischen Ordnung („Landschaft“)
1806
Am Neujahrsmorgen 1806 wurde Bayern Königreich – als Folge des Bündnisses mit Napoleon.
1808
Als Bayern während der napoleonischen Kriege kurz vor dem Staatsbankrott stand, schien nur mehr eine moderne Verfassung mit einem Parlament die Einheit des Staates und geordnete Finanzen zu garantieren. So erließ König Max I. Joseph am 1. Mai 1808 eine Konstitution, die bestimmte bürgerliche Grundrechte einräumte. Die alten "Landschaften" der im Königreich Bayern aufgegangenen ehemals selbstständigen Fürstentümer wurden durch eine zeitgleich erlassene Verordnung aufgelöst. Die in der Konstitution vorgesehene neue Nationalrepräsentation (Volksvertretung) wurde jedoch nie einberufen.
1815
Stattdessen erfolgten durch die fortgesetzten Kriegshandlungen weitere tiefgreifende territoriale Veränderungen, die mit dem Wiener Kongress 1815 und dem Münchener Vertrag 1816 ihren Abschluss fanden und als Ergebnis im Wesentlichen die Grenzen des heutigen Bayern (abgesehen von der Rheinpfalz und Coburg) festlegten.
Die Deutsche Bundesakte von 1815 empfahl ihren Mitgliedern die Einführung landständischer Verfassungen.
Die Ständeversammlung im Königreich Bayern
1818
Am 26. Mai 1818 wurde eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie war nach heutigem Verständnis noch keine „demokratische“ Verfassung. Denn sie kam ohne Mitwirken einer Volksvertretung zustande und ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Sie bot aber den Rahmen für die 100jährige konstitutionelle Monarchie Bayerns (1818 bis 1918), die zunächst auf dem Zusammenwirken von Krone und Ständen (bis 1848), dann von Krone und Landtag beruhte.
Nach englischem Vorbild bestimmte die Verfassung von 1818 eine Ständeversammlung, die sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammensetzte. Nur ein Gesamtbeschluss der Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt, allerdings nach Zensuswahlrecht, also abhängig von der Steuerleistung.
Die Wahl zur Abgeordnetenkammer erfolgte bis 1848 in recht unterschiedlicher Weise – teils direkt, teils indirekt (d. h. über Wahlmänner). Die Ständeversammlung trat am 1. Februar 1819 das erste Mal zusammen, am 4. Februar fand die feierliche Eröffnung durch König Max I. Joseph statt. Eine Wahlperiode umfasste 6 Jahre. Die Einberufung, Eröffnung, Vertagung und Auflösung der Ständeversammlung unterlagen allein der Kompetenz des Königs.
(Übersicht zu den online verfügbaren Verhandlungen der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordenten 1819-1918(Dokument vorlesen))
Der Landtag von 1848 bis 1918 – Weg zur parlamentarischen Monarchie
1848
1850
1881
1906
Die Wahl war ab jetzt allgemein, gleich, unmittelbar und geheim – allerdings nur für Männer.
1912
Die Revolution 1918/19
1918
1919
Als nach der Ermordung Kurt Eisners in München Unruhen ausbrachen, übernahm ein vom Rätekongress eingesetzter Zentralrat die Macht. Der Zentralrat rief am 7. April 1919 die Räterepublik aus. Der Landtag und die Regierung zogen sich nach Bamberg zurück. Von hier aus trat eine neue Verfassung Bayerns in Kraft. Sie sah nur mehr eine Kammer - den Landtag - vor. Erstmals wurde nun der Landtag in vollem Sinn Träger der Volkssouveränität.
(Verhandlungen des bayerischen Landtags online: 1919-1933)
(Verhandlungen der bayerischen Rätegremien online: 1918-1919)
Das Ende der 1. parlamentarischen Demokratie Bayerns
1933
1934
Neubeginn nach 1945
1946
Von den Nationalsozialisten waren die Parteiorganisationen der Weimarer Zeit zerschlagen worden. Nach anfänglichem Verbot einer eigenständigen politischen Betätigung der deutschen Bevölkerung wurden von der amerikanischen Militärregierung in Bayern Parteien zunächst nur auf Gemeinde- und Landkreisebene wieder zugelassen (August 1945), seit dem 8. Januar 1946 auch landesweit.
Am 26. Februar 1946 trat in der Aula der Münchner Universität ein "Beratender Landesausschuss" als Vorparlament zusammen. Dr. Wilhelm Hoegner war zu dieser Zeit von der Militärregierung als Ministerpräsident eingesetzt.
Am 30. Juni 1946 kam es zu den ersten freien Wahlen nach dem 2. Weltkrieg auf Landesebene. Das bayerische Volk wählte erstmals in Bayerns Geschichte eine Verfassunggebende Landesversammlung. Ihr gehörten Mitglieder von CSU, SPD, FDP, KPD und WAV an.
(Rückblick auf das Jahr 1946; Dokumente zur Bayerischen Verfassungsgebung 1946)
Am 1. Dezember 1946 stimmte das Volk der neuen Verfassung zu und wählte gleichzeitig einen neuen Landtag. Mit der Schaffung des Bayerischen Senats knüpfte man wieder an die bayerische Tradition des Zwei-Kammer-Systems an. Weil das alte Landtagsgebäude an der Prannerstraße völlig zerstört war, tagte die neugewählte Volksvertretung zunächst in der Universität München. Als die Universität ihren Vorlesungsbetrieb wieder aufnahm, musste der Landtag umziehen: zunächst in das Brunnenhoftheater der Residenz, später in den Sophiensaal der Oberfinanzdirektion.
Schließlich wurde das Maximilianeum, jenes Gebäude, das König Max II. als Wohnstätte für hochbegabte Studenten hatte erbauen lassen, als Sitz des Landtags bestimmt. Am 12. Januar 1949 hielt der Landtag seine erste Sitzung im Maximilianeum ab.
(Weitere Information finden Sie im Internetportal "Geschichte des Bayerischen Parlaments seit 1819". Einen Überblick zur Geschichte des Bayerischen Landtags seit 1945 bietet das Buch "Der Bayerische Landtag - Eine Chronik (1946 - 2013)" von Peter Jakob Kock (siehe Bestellservice) und in Kurzform das Historische Lexikon Bayerns. Die Landtagsverhandlungen seit 1946 sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landtags abrufbar: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie Sach- und Sprechregister.)
Randspalte
Frühere Präsidenten
Beiträge zum Parlamentarismus
Vom Bayerischen Landtag herausgegebene Reihe zu Geschichte und Gegenwart des Parlamentarismus
Abgeordnete seit 1819
Dokumentation "Opfer und Verfolgte des NS-Regimes in bayerischen Parlamenten"
Genaueres erfahren Sie hier.