Petition einreichen
Bitte informieren Sie sich vor der Einreichung Ihrer Petition über die Zuständigkeit des Bayerischen Landtags. Ihre Petition wird - bei entsprechender Zuständigkeit - in einem Fachausschuss oder im Petitionsausschuss behandelt werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Damit sich die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses ein umfassendes Bild von Ihrem Anliegen machen können, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Petition die wesentlichen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr mit der Behörde) in Kopie beifügen. Bei einer Online-Petition haben Sie die Möglichkeit Ihre Anlagen direkt an uns mitzusenden. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann Ihre Petition bearbeitet werden!
Bei Sammelpetitionen, also einer Unterschriftensammlung zu einem bestimmten Anliegen, genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der jeweiligen Gruppe vertritt. Andernfalls erhält der Erstunterzeichner den Schriftverkehr der Landtagsverwaltung.
Online-Petition
Reichen Sie Ihre Petition direkt und unkompliziert mit Ihren Anlagen online ein und vermeiden Sie dadurch Postlaufzeiten.
Papier-Petition
Sie können Ihre Petition auch schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie die Petition unterschreiben und Ihren vollständigen Namen und Adresse angeben. Anonyme oder nicht unterschriebene Petitionen können nicht bearbeitet werden bzw. führen zu Verzögerung in der weiteren Bearbeitung.
Für Rückfragen zum Petitionsverfahren steht Ihnen die Landtagsverwaltung gerne zur Verfügung.
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An wen können Sie sich noch wenden?
Ansprechpartner der Landtagsverwaltung
Zentralstelle für Petitionen
Leiter des Referats P II
Ausschüsse und Kommissionen
petitionen(at)bayern.landtag.de
Telefon +49 89 4126-2227
Fax +49 89 4126-1768
Briefanschrift
Bayerischer Landtag
Zentralstelle für Petitionen
Maximilianeum
81627 München