Lobbyregister

Seit dem 1. Januar 2022 ist für Interessenvertretungen die Registrierung im Bayerischen Lobbyregister bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtend (siehe Pressekonferenz und Pressemitteilung). Auch schriftliche Stellungnahmen der Interessenvertretungen zu Gesetzesvorhaben werden seit dem Jahr 2022 über das Lobbyregister veröffentlicht, sobald diese beim Landtagsamt eingehen (legislativer und exekutiver Fußabdruck). Diese können auch über die Drucksachensuche (>Stellungnahmen) recherchiert werden. Ein erster Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters wurde mit Datum 15.09.2023 als Drs. 18/30563(Dokument vorlesen) veröffentlicht.

Die registrierten Interessenvertretungen finden Sie hier.

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Im Bayerischen Landtag wurde intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 17. Juni 2021 hat der Verfassungsausschuss einstimmig für den Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU Zustimmung empfohlen und in der Plenarsitzung am 24. Juni 2021 wurde das Gesetz dann in Zweiter Lesung beschlossen. Es trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hatte die Fraktionen zu einer möglichst engen Zusammenarbeit bei diesem Thema aufgerufen (siehe Pressemitteilung).

Weitere Informationen zur Entstehung des Bayerischen Lobbyregistergesetzes finden Sie hier.

Für die Eintragung in das Lobbyregister ist die verbindliche Anerkennung des Verhaltenskodex für die Interessenvertretung(Dokument vorlesen) Voraussetzung.

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Lobbyregister

des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung

Erster Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters vom 15.09.2023: Drs. 18/30563(Dokument vorlesen)

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FAQ zum Lobbyregister

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Lobbyregister
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81627 München

Lobbyregister@bayern.landtag.de

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