Vollversammlung

Alle Mitglieder des Landtags bilden die Vollversammlung (lat: Plenum).
In der Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der bayerischen Volksvertretung.

Konstituierung
Jede Partei oder organisierte Wählergruppe, die bei der Landtagswahl mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen auf Landesebene erreicht, kann in die Volksvertretung einziehen. Nach der Geschäftsordnung schließen sich die Abgeordneten (siehe Abgeordnete A-Z) der Parteien oder organisierten Wählergruppen zu Fraktionen zusammen. Nach der Stärke der Fraktionen werden die Sitze im Plenum aufgeteilt.

Der 19. Bayerische Landtag besteht aufgrund von 11 Überhang- und 12 Ausgleichsmandaten aus 203 Mitgliedern. Dem 18. Bayerischen Landtag (2018 bis 2023) gehörten dagegen 205 Abgeordnete an.

Die CSU stellt in dem Fünf-Fraktionen-Parlament 85 Abgeordnete. Die FREIEN WÄHLER haben 37 Abgeordnete. Die AfD zählt 32 Mitglieder. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen ebenso 32 Abgeordnete. Die SPD kommt auf 17 Mandate.

 

Aufgaben der Vollversammlung
In den Vollversammlungen kommt das Parlament zu abschließenden Beratungen zusammen. Hier ist das Forum der großen Debatten, hier fallen die engültigen Entscheidungen zu Gesetzentwürfen und den von den Abgeordneten eingebrachten Anträgen. In Aktuellen Stunden und Großen Anfragen an die Staatsregierung (Interpellationen), bei Dringlichkeitsanträgen, die unmittelbar zur Plenarsitzung eingebracht werden, und im Rahmen von Regierungserklärungen diskutiert der Landtag wichtige Themen.

Die Vollversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Der stenografische Dienst des Landtagsamts schreibt wortgetreue Sitzungsberichte, die als offizielle Landtagsprotokolle erscheinen und auch als offizielle Landtagsprotokolle über das Internet einzusehen sind.

Wahlen im Landtag erfolgen ebenfalls in der Vollversammlung. Sie finden geheim statt. Die Stimmzettel werden im Beisein des oder der Stimmberechtigten von einem Schriftführer oder Schriftführerin bzw. Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Landtagsamts in die Urne gelegt. Die Wahl erfolgt durch Kennzeichnung eines Kandidaten oder einer Liste oder durch die Beschriftung des Stimmzettels mit einem Namen. Gewählt ist in der Regel, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat. Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin und der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin werden in geheimer Wahl gewählt.

Randspalte

Politik im Bayerischen Landtag

Das politische Leben im Landtag wird von den Fraktionen gestaltet. Politische Fragen richten Sie bitte direkt an die

Sitzordnung im Plenarsaal

Rückblick

Zusammensetzung von Gremien in früheren Wahlperioden finden Sie hier.

Seitenanfang