geboren 08.04.1962 in Aschaffenburg Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
1981 Abitur am Hardenberg-Gymnasium Fürth, 1981-1982 Wehrdienst, 1982-1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg, 1989 bis 02.01.1992 Rechtsreferendar am OLG Nürnberg, 01.03.1992 bis 14.08.1999 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg (Abordnung vom 01.10.1993 bis 30.04.1995 zur Staatsanwaltschaft Chemnitz), 15.08.1999 bis 20.10.2008 Richter am AG Fürth, seit 20.11.2010 Rechtsanwalt.
Seit 01.05.1987 SPD Mitglied, seit 1992 stellvertretender Kreisvorsitzender der SPD Fürth, ab 2002-2021 Kreisvorsitzender, seit 2021 Ehrenvorsitzender des Kreisverbandes der SPD Fürth, Oktober 2018 bis Mai 2021 Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, seit 2021 Rechtspolitischer Sprecher der BayernSPD Landtagsfraktion, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium des Verfassungsschutzes, Mitglied der Richterwahlkommission, seit 2024 Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen.
Arbeiterwohlfahrt, TV Die Naturfreunde, MTV Fürth, Arbeitersamariterbund Bayern, Fürth-Wiki, VdK, ASV Fürth, TSV 1860, DLRG, Obst- & Gartenbauverein Stadeln, FFW Mannhof, Feuerschützen Burgfarrnbach, Bund Naturschutz, ACV, Bauverein Fürth eG.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
SPD
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Stiftungsrat der Stiftung Opferhilfe Bayern (Mitglied)
12.12.2023 - heute Datenschutzkommission (Mitglied)
12.12.2023 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (Mitglied)
30.11.2023 - heute G 10-Kommission (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (Mitglied)
17.12.2008 - 07.10.2013 stellvertretender Vorsitzender des Gefängnisbeirates JVA Nürnberg
16.12.2008 - 07.10.2013 1. stellvertretendes Mitglied der Richter-Wahl-Kommission
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.