1973-1983 Schulbesuch, Abschluss mit mittlere Reife an der Staatlichen Realschule Rottenburg/L., 1983-1990 Ausbildung und anschl. Tätigkeit als Einzelhandelskauffrau, 1990-2013 Vertriebsassistentin bei IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, 1992-1993 berufsbegleitende Weiterbildung IHK.
Seit 1996 Kreisrätin im Landkreis Landshut, z. Zt. stv. Fraktionsvorsitzende, seit 2002 Gemeinderätin in der Marktgemeinde Pfeffenhausen, seit 2002 Mitglied der SPD, seit 2008 Vorsitzende der SPD im Landkreis Landshut, seit 2012 stv. Vorsitzende der SPD im Unterbezirk Landshut, seit 2013 stv. Vorsitzende der SPD Niederbayern, seit 2023 Generalsekretärin der BayernSPD.
Seit 2000 Kirchenvorstand der Dreieinigkeitskirche Rottenburg, seit 2013 Präsidin im Dekanat Landshut, gewähltes Mitglied der Landessynode der ev.-luth. Kirche in Bayern seit 2020, Mitglied im Bund Naturschutz, Kolping, Malteser, BRK, FFW, VdK, AWO, Landshuter Netzwerk u. a., Freundeskreis Landshut-Nowosibirsk, Ehrenzeichen am Bande (BRK).
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
01.07.2014 - 30.01.2018 Enquete-Kommission 'Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern' (stv. Mitglied)
04.12.2013 - 05.11.2018 stellvertretende Vorsitzende des Gefängnisbeirates JVA Straubing
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Landshut 2023: 4. Quartal 896,70 EUR (brutto*)
2024: 656,70 EUR, 1.054,50 EUR (jeweils brutto*) 2. Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Markt Pfeffenhausen 2024: 525 EUR, 50 EUR (jeweils brutto*) 3. stellv. Beirätin (ehrenamtlich), Unternehmen Bayerische Staatsforsten AöR, Regensburg, beendet zum 12.12.2023
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Bezirksausschusses (ehrenamtlich), Der Paritätische Bezirksverband Ndb./Obpf., Regensburg
2. Beisitzerin im Vorstand (ehrenamtlich), AWO Kreisverband Landshut, Landshut
3. Mitglied (als frauenpolit. Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion) im Bayerischen Landesfrauenrat (ehrenamtlich), München
4. Mitglied der Landessynode (ehrenamtlich), Landessynode der ev.-luth.-Kirche Bayern, München
5. Präsidin der Dekanatssynode (ehrenamtlich), ev.-luth. Dekanat Landshut
6. stellv. Vorsitzende (ehrenamtlich), Frauen in der SPD Niederbayern, Straubing
7. stellv. Vorsitzende (ehrenamtlich), SPD Niederbayern, Straubing
8. Generalsekretärin der BayernSPD (ehrenamtlich), BayernSPD, München
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
Rückkehrrecht als Angestellte im Vertrieb und Marketing, IGP Pulvertechnik Deutschland GmbH, Ergolding
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Müller, Ruth:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.