1993-1997 Grundschule Niederraunau, 1997-2006 Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach, 2006-2013 Studium Englisch, Geschichte und Sozialkunde für Lehramt an Gymnasien an der Universität Augsburg, 2014-2016 Referendariat Gymnasium Donauwörth und Gymnasium Friedberg, 2016-10/2018 Studienrat am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Günzburg-Krumbach.
Seit 2005 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, 2011-2020 Kreisvorsitzender Landkreis Günzburg, 2014-2018 Bezirksvorsitzender Grüne Schwaben, seit 2014 Kreisrat im Landkreis Günzburg, seit 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Landessportbeirat (Mitglied)
01.01.2024 - heute Medienrat (Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Medienrat (Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Günzburg, Günzburg, monatlich 60 EUR (brutto*) zusätzlich in 2023: 196 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Medienrats, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München, monatlich 700 EUR (brutto*) zusätzlich in 2023: 200 EUR, 100 EUR (jeweils brutto*) zusätzlich in 2024: 200 EUR (brutto*)
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Deisenhofer, Max:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.