1989 mittlere Reife am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg, 1990-1992 Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (jetzt 2. QE), 2002-2004 Studium an der Beamtenfachhochschule, gehobener Dienst (jetzt 3. QE), 2004 Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH), seit 2004 diverse Verwendungen und Führungsfunktionen in der Bayer. Polizei: Dienststellenleiter, Leiter Einsatzzentrale, Dienstgruppenleiter, Pressesprecher, Sachbearbeiter Ordnungs- und Schutzaufgaben, Sachbearbeiter Einsatz, Leiter Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt.
Seit 1995 Mitglied der CSU/JU, seit 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags, seit 2020 Mitglied des Kreistags zu Bamberg, seit 2019 stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender, seit 2018 Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, seit 2022 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, stellv. Landesvorsitzender und stellv. Bezirksvorsitzender Arbeitskreises Polizei (AK POL), seit 2023 Innenpolitischer Sprecher der CSU Landtagsfraktion.
Seit 1988 Kirchenorganist Pfarrkirche St. Kilian Scheßlitz, seit 2005 Orgateam Straßenfest Lange Nacht, seit 2021 Kreisvorsitzender Bayerisches Rotes Kreuz Bamberg, seit 2019 Vors. Anstaltsbeirat JVA Bamberg/Ebrach/Kronach, seit 2023 Ehrenvorsitzender CSU Ortsverband Scheßlitz. Frühere Tätigkeiten: Elternbeirat Kindergarten, Elternbeirat Grundschule, Vorsitzender des Elternbeirats Grundschule, Fördervereinsvorsitzender Grundschule, Fußballtrainer im Jugendbereich, Organisator der Wirtschaftstage der Stadt Scheßlitz; Vorsitzender der Scheßlitzer Vereine e.V.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Bamberg-Land
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Landessportbeirat (Mitglied)
30.11.2023 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Bamberg
30.11.2023 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Ebrach
11.05.2022 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Bamberg, Bamberg 2023: 190,38 EUR, 289,17 EUR (jeweils brutto*) 2024: 271,57 EUR, 271,57 EUR, 90,39 EUR, 190,39 EUR, 90,39 EUR, 90,39 EUR (jeweils brutto*)
Mitglied im Zweckverband der Sparkasse (ehrenamtlich), Sparkasse Bamberg
Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Universität Bamberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Landessportbeirats (ehrenamtlich), Bayerischer Landessportbeirat, München, seit 24.01.2024
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.