geboren 06.03.1963 in Kiel Familienstand geschieden, 2 Kinder
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
1980 mittlere Reife, 1981-1984 Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten, 1985-1998 Polizeiinspektion Schweinfurt im Wach- und Streifendienst, 1998-2000 Studium Beamtenfachhochschule zum Dipl.-Verwaltungswirt, 2001-2009 Kriminalpolizei Schweinfurt, Kommissariat Betäubungsmittelkriminalität, ab 2010 Autobahnpolizei Schweinfurt-Werneck, Leiter Fahndungs- und Kontrollgruppe.
1989-2014 REP-Kreisvorsitzender Schweinfurt; seit 2015 AfD-Mitglied, seit 2018 AfD-Bezirksvorsitzender Unterfranken.
seit 1990 Mitglied des Stadtrates Schweinfurt, 2020 Stadtmedaille der Stadt Schweinfurt in Gold, seit 2020 AfD-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Schweinfurt; Mitgliedschaften: Deutsche Polizeigewerkschaft, International Police Association.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Funktionen:
19.10.2023 - heute Stv. Fraktionsvorsitzender AfD
Wahlkreis:
Unterfranken
Ausschüsse:
19.05.2022 - 18.07.2023 Untersuchungsausschuss NSU II (Mitglied)
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Schweinfurt, Schweinfurt
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.