2002 Eintritt CSU, seit 2002 Stadtrat Stadt Pfarrkirchen, seit 2008 Referent Finanzen, Wirtschaft, Stadtentwicklung, 2014-2020 2. Bürgermeister Stadt Pfarrkirchen, seit 2017 CSU Kreisvorsitzender Rottal-Inn, seit 1. Mai 2020 Kreisrat des Landkreises Rottal-Inn.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrates (ehrenamtlich), VR-Bank Rottal-Inn eG, Eggenfelden/Pfarrkirchen
2023: 4.200,00 EUR (brutto*)
2024: 6.000,00 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Ersatzbeirat, AOK Bayern - Direktion Rottal-Inn, Pfarrkirchen, bis 07.12.2023
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Pfarrkirchen, Pfarrkirchen
3. Mitglied des Kreistags, Landkreis Rottal-Inn, Pfarrkirchen 2024: 240 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Obermeister - Gartenbaugruppe Pfarrkirchen (ehrenamtlich), Bayerischer Gärtnerei-Verband e. V., München
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
Blumen Wagle M. U. G. Wagle GbR, Pfarrkirchen
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.