geboren 25.05.1983 in Rosenheim Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
1989-1993 Grundschule St. Georg Bad Aibling, 1993-2003 Gymnasium Bad Aibling, 2003-2005 FH Kufstein/Tirol, 2005-2010 Hochschule für Politik München, 2006-2009 FH für angewandtes Management Erding.
Seit 2015 Mitglied der AfD, AfD Kreisvorsitzender Rosenheim.
Gebirgsschützenkompanie Aibling, BJV Kreisgruppen Bad Aibling und Rosenheim, MSV Monacensia München, Geflügelzuchtverein Bad Aibling u. Umgebung e.V., ADAC, Rauchclub und Sterbeunterstützungsverein Unterheufeld, Schafwaschener Segelverein Chiemsee e.V. Rimsting.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberbayern
Ältestenrat:
05.12.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
24.01.2024 - heute Hochschulbeirat der Hochschule für Politik München (Mitglied)
12.12.2023 - heute Landesgesundheitsrat (Mitglied)
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Rosenheim, Rosenheim
2024: 525,00 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Bad Aibling, Bad Aibling
2023: 395 EUR (brutto*)
2024: 315 EUR, 355 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
Andreas und Thomas Winhart GbR, Bad Aibling, jährlich 1.715,00 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.