geboren 28.10.1988 in Augsburg Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1995-1999 Grundschule Todtenweis, 2005/2006 Highschooljahr in den USA, 2008 Abitur am A.B. vom Stettensches Institut Augsburg, 2008-2012 Studium der Landwirtschaft in Weihenstephan, 2012-2018 Referentin für Landwirtschaft, Jagd und Forsten FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, 2020-2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin MdL Dr. Mehring, seit 2012 Nebenerwerbslandwirtin.
Seit 2021 Parteimitglied, seit 2021 Mitglied in der Vorstandschaft Freie Wähler Augsburg Land, seit 2022 stellvertretende Vorsitzende der Jungen Freien Wähler Schwaben.
Mitglied im Sportverein Achsheim, Mitglied im Förderverein Hospitalstift, Schulweghelferkoordinatorin.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Weitere Gremien:
03.07.2024 - heute stellvertretende Vorsitzende der Kinderkommission des Bayerischen Landtags
30.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Aichach
30.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Anstaltsbeirates JVA Niederschönenfeld
30.11.2023 - heute stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirates Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. wissenschaftliche Mitarbeiterin, Abgeordnetenbüro Dr. Fabian Mehring MdL, Meitingen
2. Minijob, Nikolaus Kraus MdL, Ismaning
3. Landwirtin, Achsheim
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Landwirtin, Achsheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
stellv. Vorsitzende des Anstaltsbeirats (ehrenamtlich), Justizvollzugsanstalt Aichach, Aichach, seit 30.11.2023 2024: 61,36 EUR, 61,36 EUR, 61,36 EUR (jeweils brutto*)
stellv. Vorsitzende des Anstaltsbeirats (ehrenamtlich), Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld, Niederschönenfeld, seit 30.11.2023
stellv. Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats (ehrenamtlich), Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Günzburg, seit 30.11.2023 ab 01.01.2024 jährlich 61,36 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen:
Karl und Marina GbR, Achsheim, jährlich 1.646 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.